
(...) Allerdings beruht der Ausschluss homosexueller Männer von der Blut- und der Knochenmarkspende auf einer fachlich nachvollziehbaren Risikoabschätzung der Ärzteschaft in den einschlägigen Richtlinien der Bundesärztekammer, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Auch Partnerinnen von bisexuellen Männern sind von der Blut- und Knochenmarkspende ausgeschlossen. (...)