(...) Diese Funktionen übernimmt in der parlamentarischen Demokratie unseres Grundgesetzes das Parlament, das die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler jederzeit durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen kann. Wenn eine Politikerin oder ein Politiker Klasse und Format hat, das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers länger als zwei Wahlperioden auszufüllen, und dies von den Wählerinnen und Wählern gewünscht wird, spricht meines Erachtens nichts dafür, sie oder ihn durch eine Amtszeitbeschränkung daran zu hindern. Zumal bei einer Amtszeitbeschränkung die Gefahr bestünde, dass eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler in ihrer oder seiner zweiten Amtszeit zunehmend handlungsunfähig würde, wenn absehbar wäre, dass sie oder er das Amt schon bald nicht mehr innehat. (...)
(...) Es ist kein Geheimnis, dass ich nach wie vor für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems hin zu einer umfassenden Bürgerversicherung bin. Dann könnte jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und Alter frei zwischen Krankenkassen oder privaten Versicherungsverträgen wählen und alle Versicherungen müssten nach den selben Spielregeln Versicherte aufnehmen und Leistungen gewähren. (...)
(...) Hinsichtlich der Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems befürworte ich bekanntlich nach wie vor eine umfassende Bürgerversicherung. Dann könnte jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und Alter frei zwischen Krankenkassen oder privaten Versicherungsverträgen wählen und alle Versicherungen müssten nach den selben Spielregeln Versicherte aufnehmen und Leistungen gewähren. (...)
(...) Speziell die beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung) ist ein Herzstück der sozialen Krankenversicherung. Beitragsfrei mitversichert sind der Ehegatte oder der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner und die Kinder eines Mitglieds. (...)
Sehr geehrter Herr Fritsch,
(...) April 2007 für die Verordnung von kostenintensiven beziehungsweise speziellen Arzneimitteln die Zweitmeinung eines fachlich besonders ausgewiesenen Arztes erfolgen. (...) Eine erneute Praxisgebühr wird nicht fällig. (...)