Tony Schroeder
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Frage von Frigga W. •

Muss man erst auf der Straße landen, um die Mietkosten vom Sozialleistungsträger übernommen zu bekommen?

Setzen Sie sich, sofern Sie gewählt werden, dafür ein, dass den Verwaltungen "auf die Finger geklopft wird", wenn sie skandalös Menschenrechte brechen, wie etwa ein Sozialleistungsträger, der deswegen die Miete für einen Leistungsbezieher nicht übernimmt, weil der Vermieter ihn bisher lange geduldet und seine Geldforderungen nicht mit Räumung deutlich gemacht hat?

Ich hab schon andere ähnliche Geschichten gehört - der Einzelmensch muss Wege effektiver Gegenwehr und Rechtsdurchsetzung bekommen!
Ich bin leider nicht berechtigt, selber "kleine Anfragen" zu stellen, daher frage ich Sie, ob Sie mir (und anderen Mieter*innen im SGB-II oder SGB-XII Leistungsbezug helfen, die derzeit oder irgendwann mal wieder Probleme mit starrköpfiger und menschenverachtender Verwaltungspraxis haben).
Ideen für "kleine Anfragen":
https://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2021/09/entwurfe-zu-kleinen-anfragen-durch.html

Antwort ausstehend von Tony Schroeder
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