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Frage von Peggy G. •

Frage an Thomas Günther von Peggy G. bezüglich Soziale Sicherung

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung!

Welche Maßnahme würde Sie, im Fall ihres Wahlerfolges veranlassen, um häusliche Gewalt entgegen zu wirken und die Situation für Opfer von sexueller Gewalt zu verbessern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gennrich,

die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist ein Handlungsschwerpunkt der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Brandenburg. Seit 2001 verfolgt die Landesregierung mit dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder das Ziel, Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll durch Einzelmaßnahmen zu bekämpfen. Es ist gelungen, die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, Frauenhilfeeinrichtungen, Polizei, Kommunen und anderen Partnern im Kampf gegen Gewalt eng zu verzahnen. Die Hilfeangebote für von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder werden stetig weiterentwickelt.

Brandenburg unterstützt die Finanzierung dieser Hilfeangebote mit derzeit 50 Tsd. Euro pro Landkreis/kreisfreier Stadt. 40 Prozent der Kosten werden grundsätzlich von den Kommunen übernommen. Hinzu kommen Mieteinkünfte, Bundeszuschüsse im Rahmen der Finanzierung für Kosten der Unterkunft (KdU) und Spenden. In der kommenden Legislaturperiode wird eine bedarfsorientierte Erhöhung der Landeszuschüsse zu prüfen sein.

Das Gesundheitswesen hat für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und ihren Kindern eine Schlüsselfunktion. Häusliche Gewalt darf kein Tabuthema in der Praxis sein. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, hinzuschauen und zu handeln. Schwerpunkte sind die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Gewaltopfern und eine bessere Vernetzung der Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Hilfeeinrichtungen, so wie es der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen vorsieht.

Das Gesundheitsministerium engagiert sich seit Jahren gegen häusliche Gewalt. Gemeinsam mit der Ärztekammer und der Zahnärztekammer wurde beispielsweise beraten, welche konkreten Maßnahmen für eine Früherkennung von Gewalt an Frauen und Kindern möglich sind. Dazu gehören Schulungen und Fortbildungen, aber auch ein Leitfaden zu Diagnostik und Fallmanagement. 2013 ist der überarbeitete Brandenburger Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen erschienen. Adressat sind Ärztinnen und Ärzte, aber auch Hebammen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter und anderes medizinisches Personal. Gewalt an Kindern kann ein Indiz für Gewalt an Frauen sein – und umgekehrt. Der neue interdisziplinäre Leitfaden enthält deshalb ein Kapitel über häusliche Gewalt an sich.

Um das Thema „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ in die Öffentlichkeit zu bringen, finden jedes Jahr rund um den Internationalen Gedenk- und Aktionstages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ am 25. November zahlreiche Veranstaltungen statt. Dafür werden auch Landesmittel zur Verfügung gestellt.

Mit besten Grüßen von
Thomas Günther