Antwort 03.05.2012 von Tanja Wiese Die Linke

(...) Der Großteil des gezahlten Lohns landet bei den Leiharbeiterfirmen und nicht beim Arbeitnehmer. Desweiteren sind die Arbeitsbedingungen schwieriger einzuschätzen und die Rechte von Leiharbeitern deutlich schwerer durchzusetzen, als bei Festangestellten. (...)

Antwort 22.04.2012 von Tanja Wiese Die Linke

(...) Ja. Ich halte ein Wahlverbot in diesem Fall für diskriminierend. Allein die Betreuungsnotwendigkeit darf das Recht auf Wahlen nicht einschränken. (...)