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Frage von Günter M. •

Frage an Suat Kasem von Günter M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Suat Kasem,

leider waren Sie am 22.07.09 bei der Podiumsdiskussion der Regensburger Sozialinitiativen nicht dabei, somit stelle ich heute meine Fragen an Sie.

Die anwesenden Politiker (Peter Aumer (CSU); Richard Spieß (Die Linke); Claudia Wiest (ÖDP); Jürgen Huber (Bündnisgrüne) und Horst Meierhofer (FDP) waren sich alle über die Abschaffung des

§ 1626 a II BGB
(Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) einig, was für die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts ab der Geburt bedeuten würde.

Ich bin auch dieser Meinung, denn Kinder brauchen beide Elternteile und Großeltern, erst recht nach einer Trennung oder Scheidung und eine Partnerschaft kann man beenden, eine Elternschaft geht aber ein Leben lang.

Das steht sogar schon im II BGB § 1684 Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile; der Elternteil ist sogar zum Umgang verpflichtet... nach diesem § richteten aber die wenigsten Richter meiner Meinung nach, in der Vergangenheit.

Im September 2009 wird zwar an allen deutschen Familiengerichten der "Cochemer-Weg" eingeführt, ( ALLE Beteiligten Professionen wie Familienrechtsanwälte, Mitarbeiter vom Amt für Jugend und Familie, Erziehungsberatungsstellen, Gutachter und Familienrichter ziehen an dem gleichen Strang und auch in die selbe Richtung) für mich bleibt aber ein nicht eheliches Kind und deren Vater weiter hin auf der verlierer Seite.

Wir fordern daher:

Ausser dem gemeinsamen Sorgerecht ab der Geburt
- ein Amt das nur zum Wohle und im Interesse der Kinder handelt, mit Fachaufsicht.
- Kinderrechtsanwälte, denn es geht nicht um den Vater und auch nicht um die Mutter.
- Familienrichter die zwischen nicht ehelichen Müttern und nicht ehelichen Vätern vermitteln.
- Öffentliche Verhandlungen, auch bei Umgangs- und Sorgerecht. Dann arbeiten beteiligte
Professionen noch sorgfälltiger ( Unterhaltsverhandlungen sind Öffentlich)

Wie sehen Sie dass?

Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

die Familiengerichte sind angehalten, im Sinne und im Interesse der Kinder zu entscheiden - das bedeutete aus meiner Sicht, im Regelfall beiden Elternteilen gleiche Rechte einzuräumen sowie gleiche Pflichten einzufordern.

Der sog. "Cochemer Weg" beeinhaltet einen mediativen Ansatz, der über die Trennungsprobleme eine "Übernahme gemeinsamer Elternverantwortung" stellt. Das ist fortschrittlich. Er steht jedoch im Widerspruch zu Prozessen, die eine tiefe Zerstrittenheit der Elternteile belegen.
Einigungen sind in solchen Fällen oft schon im Vorfeld nicht erwünscht und ausgeschlossen. Der Wandel vom traditionellen Familienbild zu unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens ("Patchwork-Familien") erfordert eine Anpassung der Gesetzgebung an die Gegenwart. Es muss Instrumente geben, die im Streit um das Umgangs- oder Sorgerecht eine individuelle Orientierung am Wohl des Kindes ermöglichen.

Ein erster Schritt ist die Abschaffung des § 1626 a II BGB in der jetzigen Form, um im Rechtsstreit die ungerechte Bevorzugung eines einzelnen Elternteils zu vermeiden. Kinderrechtsanwälte würden mindestens das Kindeswohl stärker in den Vordergrund stellen, deshalb begrüße ich auch diese Idee.

Ich wünsche mir im Allgemeinen eine stärkere Debatte darüber, wie auch für Kinder aus Trennungsfamilien ein für ihre Entwicklung förderliches Umfeld garantiert werden kann. Vielen Dank für Ihr Engagement und viel Erfolg weiterhin!

Viele Grüße,
Suat Kasem