Steffen Richter
NPD
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Frage von Peter B. •

Frage an Steffen Richter von Peter B. bezüglich Familie

Hallo Herr Richter, meine Frau arbeitete viele Jahre ehrenamtlich an der Saalfelder Tafel. (Ausgabestelle Rudolstadt) Die letzten Jahre im Vorstand und als Leiterin der Ausgabestelle Rudolstadt.
Jetzt wurde Ihr die Mitgliedschaft gekündigt weil sie vergessen hatte ihren Beitrag pünktlich zu zahlen. Sie selbst ist Hartz IV Empfänger. Auch wurde ihr die weitere Mitarbeit in der Ausgabestelle verboten.

Meine Frage, darf man nur als zahlendes Mitglied ehrenamtlich tätig sein?

Vielen Dank, Peter Beyer

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Beyer,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine ehrenamtliche Tätigkeit muss meines Erachtens nicht zwingend mit einer Vereinsmitgliedschaft verbunden sein. Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt aber auch Pflichten mit sich. So natürlich auch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. Sicherlich haben Sie eine oder mehrere Mahnungen der Tafel erhalten bevor man Sie als Mitglied gestrichen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre anhand der Vereinssatzung bzw. der Beitragsordnung zu prüfen, ob der Entzug der Mitgliedsrechte rechtens gewesen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Richter

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe damals in Neuhaus am Rennweg an den Montagsdemonstrationen gegen das DDR-Regime teilgenommen. Meine Hoffnungen in die deutsche Einheit wurden nach der politischen Wende jäh enttäuscht.

Ich habe mich in den Wendejahren den Republikanern angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Bäz-Dölle

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Beyer,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich würde eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht von einer Vereinsmitgliedschaft abhängig machen. Ich kandidiere selbst als Parteiloser für die Nationaldemokraten.

Eine Mitgliedschaft in einem Verein bringt jedoch auch Pflichten mit sich. So bspw. die Beitragszahlung. So haben Sie mit Sicherheit vor der Streichung als Mitglied des Vereins mehrere Mahnungen erhalten, in denen Sie auf die möglichen Folgen der Nichtzahlung hingewiesen worden. Darauf muss man natürlich reagieren. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre Ihr Ausschluss anhand der Vereinssatzung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Vielleicht kann ich Ihnen durch ein persönliches Gespräch mit den Verantwortlichen im Verein behilflich sein. Wenn Sie dies wünschen, bitte ich um Kontaktaufnahme über die Seite des NPD-Landesverbandes.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Richter