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Sören Bartol
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Frage von Daniel S. •

Rund 15 Mrd. Defizit der GKV: Warum werden Einzelpersonen und Familien weiterhin belastet statt die Beitragsbemessungsgrenze reformiert?

Lieber Herr Bartol,

die GKV-Finanzkommission hat im März 2026 Maßnahmen gegen das rund 15-Mrd.-Euro-Defizit vorgelegt. Diskutiert werden u.a. 225 € mtl. Beitrag für bisher mitversicherte Ehepartner + Kürzungen beim Krankengeld. Dennoch bleibt die BBG (2026: 5.812,50 €/Monat) unangetastet. Das führt m.E zu einer Schieflage: Eine Pflegekraft (3.500 € Brutto) zahlt auf 100 % ihres Einkommens Beiträge. Ein Vorstand bei 30.000 € Gehalt leistet nur auf ca. 19 % seines Einkommens einen Solidarbeitrag. Dazu meine Fragen:

​Warum plant die Politik Zusatzbelastungen von 2.700 €/Jahr für oft einkommensschwache Ehepartner, statt die Beitragsbemessungsgrenze für Spitzenverdiener anzuheben oder ganz aufzuheben? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bund erst die ca. 16 Mrd. € an versicherungsfremden Leistungen (u.a. Corona-Kosten) voll erstattet, bevor Versicherte belastet werden? Unterstützen Sie eine Bürgerversicherung, die auch Kapitalerträge einbezieht?

Vielen Dank und beste Grüße

Daniel S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin angesprochenen Punkte zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie greifen mit Ihrer Mail zentrale Fragen der aktuellen Reformdiskussion auf, die auch im politischen Raum intensiv debattiert werden.

Zunächst ist wichtig festzuhalten, dass es sich bei den im März 2026 vorgestellten Vorschlägen der GKV-Kommission um Diskussionsgrundlagen gehandelt hat. Der inzwischen vorliegende Kabinettsbeschluss sieht in wichtigen Punkten andere Regelungen vor.
Die ursprünglich diskutierte pauschale Zusatzbelastung von rund 225 € monatlich für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist so nicht Bestandteil des Kabinettsbeschlusses geworden. Die SPD hat sich dafür eingesetzt, die kostenlose Mitversicherung für Ehegatten sozial weiterzuentwickeln. Geschützt sind Familien mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, Kindern mit Behinderungen, zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Ehepartner, die nicht in diese Kategorien fallen, sollen künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von statisch 2,5 % des Sozialversicherungsbruttos des Partners zahlen. Dieser Punkt ist auch im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Gegenstand politischer Verhandlungen. Die SPD steht weiterhin für die Beitragsfreiheit der Mitversicherung.
Sie sprechen zu Recht die Verteilungswirkung der Beitragsbemessungsgrenze an. Anders als in den ersten Vorschlägen der Kommission vorgesehen, ist im Kabinettsbeschluss eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen. Ziel ist es, höhere Einkommen stärker an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen und damit einen ausgewogneren Beitrag zur Stabilisierung der GKV zu leisten. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze droht die Abwanderung höherer Einkommen in die private Krankenversicherung. Daher wird die Versichertenpflichtgrenze erhöht, um mehr Menschen in der GKV als Pflichtversicherte zu halten.

Die Frage der vollständigen Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bundeshaushalt ist ebenfalls Gegenstand der Reform. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Bund hier eine stärkere Verantwortung übernehmen wird. Entsprechende Schritte zur Erhöhung des Bundeszuschusses sind im Kabinettsbeschluss vorgesehen, auch wenn über deren Umfang weiterhin diskutiert wird.

Die SPD fordert weiterhin die Einführung einer Bürgerversicherung, die Union lehnt diese ab.

Die Gesundheitsreform wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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