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Frage von Günter E.E. P. •

Frage an Silvia Schmidt von Günter E.E. P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

sie haben der in der Bevölkerung umstrittenen Gesundheitsreform zugestimmt. Sicherlich hatten Sie dazu schwerwiegendere Gründe als den Koalitionsfrieden.
Als zertifizierter Gesundheitsökonom und als Heilpraktiker sehe ich die Reform als einen Versuch an, die bisherigen Verhältnisse um jeden Preis aufrecht zu erhalten. Es gibt unter allen Gesundheitsökonomen unbestrittene Möglichkeiten, die es jetzt nach der Reform einfach wieder aus der Debatte verschwinden werden. Schade!
Meine konkrete Frage: Wie stehen Sie zu den nicht staatsgetragenen Teil der medizinischen Betreuung, zu der Heilkunde? Ist Ihnen bewußt, daß jeder Patient, der seinen Heilpraktiker privat bezahlt und gesundet zur effektiven Kostensenkung beiträgt? Das private Bezahlen von Akupunktur, Chiropraktik, Psychotherapie, Homöopathie, Phythotherapie und ähnliches entlaste den Staat um immense Summen. Wenn erreicht werden könnte, daß unnötige Behandlungen wie beisipielsweise Cholestrin-Senken durch Kassen nicht mehr bezahlt würden....
Damit Sie Gelegenheit haben, auch praktisch Ihr Verhältnis zu uns Naturheilkundlern zu bestätigen, (und weil ich mich persönlich darüber freuen würde) lade ich Sie bereits jetzt zu der Einweihungsfeier meiner neuen Praxis in der Kyselhäuser Str.44 in August/Septeber07? herzlich ein.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.oec.med. Prüfer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Prüfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gesundheitsreform. Bitte entschuldigen Sie vorab die viel zu lange Bearbeitungszeit.

Zum Thema:

Die Definitionshoheit, welche Leistungen der medizinischen Versorgung als vergütungsfähige Leistungen geführt werden, liegt bei den Kostenträgern. Somit kann von „staatstragend“ keine Rede sein, denn der Staat macht hier nur begrenzte Vorgaben. Er hat festgelegt, dass diese speziellen Therapieleistungen zumindest nicht ausgeschlossen sind. Der gemeinsame Bundesausschuss legt aber fest, welche Leistungen als Versicherungsleistungen gelten sollen – daran orientieren sich die Krankenkassen aber sehr unterschiedlich. Es ist also die Selbstverwaltung, die hier auch aus finanziellen Gründen den gesetzlichen Freiraum des § 2 SGB V tlw. nicht ausfüllt. Das liegt zum einen in der medizinischen Bewertung der Leistungen, zum anderen in der kosteneffizienten Bewertung der naturheilkundlichen Verfahren begründet. Ich möchte hier nicht für oder gegen Ihre Arbeit Stellung beziehen, sondern Ihnen nur klarmachen, welchen Einfluss wir auf diesen Prozess haben.

Wir haben in der letzten Gesundheitsreform u.a. Folgendes erreicht:

  1. Versicherungsschutz für alle – ein sozialpolitischer Meilenstein!
  2. Effizientere Strukturen ohne Leistungskürzungen
  3. Neue Pflichtleistungen:
    a. Alle Reha-Leistungen inkl. geriatrische Reha sind künftig Pflichtleistungen
    b. Eltern-Kind-Kuren
    c. Empfohlene Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
    d. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
    e. Besondere Berücksichtigung der palliativmedizinischen Versorgung von Kindern (ambulant und stationär)
  4. Stärkung der integrierten Versorgung
  5. Alle Kassen müssen einen Hausarzttarif als Wahltarif anbieten (Hausärzte haben hierfür eigenes Verhandlungsmandat)
  6. Zweitmeinung eines Experten bei Verordnung kostenintensiver bzw. spezieller Arzneimittel erforderlich
  7. Abbau der Über- und Unterversorgung durch ein finanzielles Anreizsystem im Rahmen der ärztlichen Vergütung im niedergelassenen Bereich
  8. Neues ärztliches Vergütungssystem ab 2009
  9. Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen

Weiterhin habe ich zwar der Gesundheitsreform zugestimmt, mich als Behindertenbeauftragte meiner Fraktion aber dabei auf die Expertise meiner Fachkollegen aus dem Gesundheitsausschuss verlassen, so es nicht um prinzipiell behindertenrelevante Themen ging.

Einer Einladung kann ich nur folgen, wenn mir eine offizielle Einladung mit genauem Ort und Zeitraum vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aufgrund des umfangreichen Arbeitspensums und dem wechselnden Rhythmus von Sitzungs- (Berlin) und Wahlkreiswochen dennoch nicht jede Veranstaltung wahrnehmen kann.

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und stehe Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Schmidt, MdB