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Silvia Schmidt
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Frage von Fröhlich G. •

Frage an Silvia Schmidt von Fröhlich G. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt,
Ihre Äußerungen auf der 93. Sitzung des Deutschen Bundestages 24. Februar 2011 werfen Fragen auf. Sie stellten fest: „Niemand wird Anträgen zustimmen, durch die die damals Staatsnahen begünstigt werden sollen …… Mit Zusatzversorgungen und Sondersystemen erkaufte man sich die politische Gefolgschaft bestimmter Gruppen…“
Meine Fragen.
- Welchen Personenkreis bezeichnen Sie mit „Staatsnahen“?
- Was bezeichnen Sie als Begünstigung?
- Trifft Ihre Einschätzung vom Kauf politischer Gefolgschaft auch auf die „Altersversorgung der Intelligenz (AVI)“ zu?
- Weichen Sie von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ab, in denen die Bezeichnung "Staats- und Systemnähe" immer in Anführungsstriche gestellt wird, da allein aus der Berufstätigkeit heraus nicht geschlossen werden kann, dass überhöhte, nicht durch Leistung gerechtfertigte Einkommen bezogen wurden. Nur das aber würde eine Nichtanerkennung von Anwartschaften juristisch begründen können.
Ein Beispiel aus dem Leben zur Illustration: Ein Physik-Professor aus Leipzig erhielt 2003 einen Rentenbescheid über brutto 1504,06 Euro. (Quelle: Aktiv im Ruhestand, Dezember 2007, Seite 15). Dort ist die Vita ausführlich dargestellt. Halten Sie die Rentenzumessung für einen solchen Wissenschaftler für rechtens und gerecht oder nicht?

Für eine Verdeutlichung Ihrer persönlichen Position zu Problemen der Altersversorgung in Ostdeutschland dankt Ihnen im Voraus – Gerhard Fröhlich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Es war mein Anliegen deutlich zu machen, dass es Personengruppen und Repräsentanten des Staats- und Parteiapparates gibt, die von den Linken unverholen begünstigt werden sollen. Z.B. in dem Antrag "Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR". Eine generelle Einbeziehung aller Gruppen in diese Definition lag und liegt nicht in einer Absicht. Eine Gleichsetzung der AVI mit Sonderversorgungssystemen und Versorgungssystemen für Staatsfunktionäre ist daher auch nicht richtig.

Es ist mein Anliegen, für möglichst für viele benachteiligte Menschen in den Neuen Bundesländern eine schnelle Lösung herbeizuführen. Dabei darf es jedoch nicht zu neuen Ungerechtigkeiten kommen und es muss eine politische Mehrheit dafür geben. Deshalb befinden wir uns derzeit in einem fachlichen und politischen Abstimmungsprozess, damit diese Voraussetzungen erfüllt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Silvia Schmidt, MdB