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Siegfried Lehmann
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Frage von Hein und Hannelore M. •

Frage an Siegfried Lehmann von Hein und Hannelore M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Lehmann,

Erst seit 2009 wurde per Verfassung ,die maximale Jährliche Neuverschuldung auf 0,35% des BPI begrenzt. Bei Katastrophen kann diese Grenze jedoch auch überschritten werden.

Eine Rückführung der Staatsschulden wurde jedoch nicht in der Verfassung verankert. Die Politik verschiebt dies, seit der letzten Währungsreform auf die nächsten Generationen oder auf die nächste Währungsreform.

Zur Zeit beträgt die Staatsverschuldung ca. 1,8 Billionen Euro.

sind die Sie bzw. ihre Partei dafür, dass in der Verfassung eine Jährliche Mindesttilgung der Staatsverschuldung aufgenommen wird ?

In welchem Zeitlichen Rahmen stellen Sie sich die Tilgung dieser Schulden vor ?

Mit freundlichen Grüßen

H.-D.Margraf

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Margraf,

die mit Unterstützung der Grünen in die Verfassung aufgenommene Schuldenbremse untersagt den Ländern ab 2020 die Aufnahme neuer Kredite. Ich unterstütze persönlich eine auf Nachhaltigkeit angelegte Finanzpolitik auf allen politischen Ebenen, da wir ansonsten den nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zur politischen Gestaltung nehmen. Deshalb stehe ich zum Schuldenabbau und zur Schuldenbremse.

Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, müssen jetzt strukturelle Entscheidungen getroffen werden, die mittelfristig 1 Mrd. Euro im Landeshaushalt einsparen und die trotzdem die finanziellen Handlungsspielräume für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, für den sozialer Ausgleich und die erforderliche öffentliche Infrastruktur auch in Zukunft noch bereitstellen. Zugegebener Maßen eine sehr großer Kraftakt für alle Beteiligten. Hierbei wird man sowohl über die Ausgabenseite als auch die Einnahmen sprechen müssen.

Tatsache ist jedoch, wenn die von der derzeitigen Landesregierung verfolgte Politik weitergeführt wird dann verdoppelt sich der Schuldenstand des Landes bis 2020 auf mehr als 80 Mrd. Euro. Allein in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 hat er sich um 4,5 Mrd. Euro erhöht. Für 2020 würde dies eine zusätzliche Zinsbelastung von 2 Mrd. Euro bedeuten. Da der Haushalt heute schon eine Deckungslücke von über 3 Mrd. aufweist, ist der Weg in die Schuldenfalle vorgezeichnet.

Vor diesem Hintergrund ist die verfassungsrechtliche Vorgabe - zu der wir absolut stehen - ab den Jahr 2020 den Landeshaushalt ohne eine Neuverschuldung auszugleichen eine gewaltige Aufgabe.

Das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 führt in den Folgejahren automatisch und schrittweise zu einer Entschuldung des Landeshaushaltes über die bei den laufenden Krediten festgesetzten Tilgungsraten. Eine in die Landesverfassung festzulegende jährliche Mindesttilgung der Staatsverschuldung halten wir aus den vorher genanten Gründen nicht für erforderlich. Meiner Ansicht nach würde solch eine in die Verfassung festgesetzten und über die in den laufenden Kreditverträgen ohnehin vereinbarten Tilgungsraten in der praktischen Umsetzung zu erheblichen Problemen führen?

Der zeitliche Rahmen für eine Entschuldung des Landes ergibt sich aus den derzeit vereinbarten Laufzeiten der derzeitigen Kreditverträge des Landes. Da bis zum Jahr 2020 eine abschmelzende Neuverschuldung möglich ist, kann ich Ihnen auch keine genaue Jahreszahl für die Entschuldung des Landes Baden-Württemberg nennen.

Einige Grundzüge unseres Haushaltskonsolidierungskonzeptes für den Landeshaushalt können Sie unter:

http://www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Wahlen2011/Landtagswahlprogramm-web.pdf (Seite 218 folgende) nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lehmann MdL