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• 07.02.2011

(...) Wir brauchen die Kernenergie weiterhin als Brückentechnologie. Heute sind klimafreundliche und kostengünstige Alternativen zur Kernenergie noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar. (...)

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• 14.03.2011

(...) Die Grundidee, dass die Sozialbürokratie abgebaut und das Steuersystem stark vereinfacht werden müsste, finde ich gut. Allerdings sollte zu diesem Zwecke nicht, wie das bei der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens der Fall wäre, das gesamte Finanz- und Sozialsystem von Grund auf neu gestaltet werden. Eine solche drastische Umorganisation der staatlichen Haushalte hätte für Unternehmen und private Haushalte unabsehbare Folgen. (...)

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• 19.11.2010

(...) Zudem verfügen wir noch nicht über eine genügend ausgeprägte Infrastruktur, die die flächendeckende Versorgung durch erneuerbare Energien möglich macht. Solange wir keine entsprechenden Netze und Speichermöglichkeiten haben, brauchen wir die Kernenergie als Brückentechnologie. Aus diesem Grund haben wir Ende Oktober die Verlängerung der Laufzeiten der 17 Kernkraftwerke im Durchschnitt um 12 Jahre beschlossen. (...)

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• 31.01.2011

(...) Mit der Eheschließung tritt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand ein, wenn die Ehepartner nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Zugewinngemeinschaft bedeutet Gütertrennung während des Bestehens des Güterstandes mit einem Ausgleich des Zugewinns nach Beendigung des Güterstandes. (...)

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• 08.12.2010

(...) Die CDU/CSU-Fraktion und ich persönlich sehen keinen Grund, die für das ehemalige Volkseigentum der DDR im Einigungsvertrag getroffenen Regelungen abzuändern. Sowohl öffentliche als auch private Grundstückseigentümer sind an Regelungen gebunden, die die Zulässigkeit der üblichen Nutzung von Seen zu Erholungszwecken und den Erhalt des Ökosystems enthalten. (...)

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• 17.11.2010

(...) Der Ursprung dieser Regelung liegt in der Säkularisierung kirchlicher Territorien im Jahr 1803. Als Folge der Säkularisation von Kirchengut, vor allem durch den Reichsdeputationshauptschluss, sind durch die jeweiligen Rechtsnachfolger Entschädigungen, sogenannte Staatsleistungen, an die betroffenen Kirchen zu leisten. Mit diesen Staatsleistungen sollen die Kirchen in die Lage versetzt werden, ihre Organisation aufrecht zu erhalten. (...)

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