Portrait von Roland Zielke
Roland Zielke
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Roland Zielke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael P. •

Frage an Roland Zielke von Michael P. bezüglich Kultur

Hallo Herr Prof. Dr. Dr. Zielke,

halten Sie den öffentlich-rechtliche Rundfunk im Jahr 2013 mit seinen 22 Fernsehsender, 67 Radioprogramme und diversen Auftritten im Internet noch für gerechtfertigt ? Und wenn ja, so wichtig, dass nun (mit wenigen Ausnahmen) alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände ab dem 01.01.2013 mit ihren (Zwangs-) Beitrag von 17,98 EURO im Monat dafür fast 8 Milliarden EURO im Jahr aufbringen müssen ?

Gruß

Michael Paul

Portrait von Roland Zielke
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Paul

vielen Dank für Ihre E-Mail. Auch aus unserer Sicht stellt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine ideale Lösung dar. Die FDP konnte sich mit ihrer Forderung nach einer allgemeinen Medienabgabe leider nicht durchsetzen. Wir hatten vorgeschlagen, die Rundfunkgebühr und damit die von Ihnen kritisierte Gerätekoppelung durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen. Die Medienabgabe ist niedriger als die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe und kommt ohne das Bürokratiemonster GEZ aus. Sie soll von jedem erwachsenen Bürger mit eigenem Einkommen getragen werden und muss den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voll abdecken.

Gleichwohl haben wir den Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Ergebnis unterstützt, da wir das Ziel der Neuregelung begrüßen, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Rundfunkgebühren zu verbessern.

Zu diesem Zweck wurde der ein Wechsel von der bisherigen Rundfunkgebühr zu einer Haushalts- und Betriebstättenabgabe vollzogen. Indem nicht mehr an Empfangsgeräte angeknüpft wird, wird ein zukunftssicheres Beitragsmodell auf den Weg gebracht und damit der Konvergenz der Medien Rechnung getragen. Hiermit entfällt auch eine gesonderte Gebühr auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Insgesamt bedeutet das neue Verfahren bei der Erhebung weniger Bürokratie und auch ein Ende der Haustürkontrollen durch die GEZ. Es besteht daher die Hoffnung, dass das System durch die Reform unbürokratischer wird.

Die Neuregelung soll aufkommensneutral sein und beinhaltet die Beteiligung des privaten und nicht privaten Bereichs an der Rundfunkfinanzierung. Auch Gesichtspunkte sozialer Gerechtigkeit, der Staatsferne, der Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Beachtung der rundfunkverfassungsrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und europarechtlichen Aspekte werden von der Neuregelung umfasst. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kann daher insgesamt als Fortschritt betrachtet werden.

Die Umwandlung der Finanzierungsform gewährleistet nach derzeitigem Kenntnisstand und auf der Grundlage des vorhandenen Datenmaterials zudem Beitragsstabilität und Aufkommensneutralität. Ein Rundfunkbeitrag liegt daher, wie bisher, bei 17,98 Euro.

All dies sind positive Effekte der beschlossenen - zweitbesten - Lösung, wobei ich betonen möchte, dass es der FDP im Verlauf des Verfahrens gelungen ist, viele Verbesserungen am ursprünglichen Vorschlag der Ministerpräsidenten von CDU und SPD zu erreichen.

Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu den Grenzen der Grundversorgung stimme ich Ihnen zu. Hier ist eine strenge Kontrolle der Angebote notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dr. Roland Zielke