(...) Dieses hat aus meiner Sicht aber auch etwas mit dem Verständnis für die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu tun. In Schleswig-Holstein war die Einführung des Baufreistellungsverfahrens auch ein Ausdruck dafür, dass der Staat seinen Bürgern nicht grundsätzlich misstraut, sondern zunächst davon ausgeht, dass sie sich rechtstreu verhalten und die Regeln, hier die des Baurechts, befolgen. Dieses Vertrauen ist auch in den allermeisten Fällen berechtigt. (...)
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