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Ralf Brauksiepe
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Frage von Peter K. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Peter K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepen,

mit meinem Erwerbseinkommen aus unselbständiger Arbeit besteite ich den Unterhalt meiner Familie. Meine Frau steht im Zentrum der Betreuung unsere drei Kinder, die im Alter von 3, 7 und 9 Jahren sind. Die Altersversorgung meiner Frau ist mit der Riesterrente nur unzureichend gedeckt. Ferner bereiten uns die Planspiele zur künftigen Krankenversorgung Sorge. Unsere Töchter besuchen die Waldorf Schule in Wuppertal. Wir haben erfahren, dass Bestrebungen vorliegen, zukünftig die steuerliche Abschreibung von akt. 30 % der Gesamtkosten kürzen oder streichen zu wollen. Es ist doch verfehlte Politik nach 7 Jahren Kostenexplusion A. 2009 geringfügig das Kindergeld anheben zu wollen, bzw. zu müssen. Unsere Kinder besuchen die Schule nicht aus ideologischen Gründen, sondern sehr negative Erfahrungen mit der Grundschule Hobeuken und deren Schulleitung trugen unsere Entscheidung.

Unterstützen Parteien überhaupt noch konservative Wertvorstellungen und Lebensformen? Ich würde mich sehr über Ihre Stellungnahme freuen.

mit freundlichem Gruß
Peter Köchling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köchling,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juni zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeldern für den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft.

Aus bildungspolitischer Sicht stellt die besondere und seit vielen Jahren bewährte steuerliche Behandlung von Schulgeldern ein entscheidendes Mittel zur Sicherung der im Grundgesetz vorgeschriebenen Schulvielfalt dar.

Die steuerliche Berücksichtigung der Eigenanteile mindert die Belastung der Eltern. Entfällt diese, entsteht ein Druck zur Kompensation dieser stärkeren Belastung auf die Schulen. Die Gegenfinanzierung einer Absenkung des Schulgeldes ist für die Schulträger äußerst unterschiedlich realisierbar. Dies erklärt sich vor dem Hintergrund, dass auch die Landschaft der Schulträger von den Kirchen bis zu einzelnen Elternvereinen sehr vielfältig ist.

Der steuerlich berücksichtigungsfähige Teil des Schulgeldes beträgt bei fast 88% der Steuerpflichtigen weniger als 1.000 Euro (bei 97% weniger als 2.000 Euro). Demnach geht es bei dem Erhalt eines Sonderausgabenabzugs vor allem um die vielen Familien, deren Kinder gerade nicht in äußerst kostspieligen Privatschulen, z. B. im Ausland, unterrichtet werden. Dem trägt die jetzt vorgeschlagene Deckelung der Abzugsfähigkeit in Höhe von 3.000 Euro pro Jahr Rechnung. Gewiss ist die tatsächlich hieraus resultierende monetäre Entlastung in absoluter Höhe betrachtet vergleichsweise gering. Jedoch nimmt in den unteren Einkommensbereichen mit jedem weiteren Euro zusätzlicher Belastung auch die Entscheidungserheblichkeit dieses Euro für oder gegen den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft deutlich zu. Eine aus diesen Gründen erfolgende Entscheidung von Eltern gegen den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft kann aus bildungspolitischer Sicht nicht gewollt sein. Denn diese Schulen tragen zur Vielfältigkeit und aufgrund des dort häufig anzutreffenden erhöhten Engagements auch zur Qualität unseres Bildungssystems bei. Gleichzeitig kann nur ein vielfältiges Bildungssystem auf die unterschiedlichen Talente und Begabungen von Kindern und Jugendlichen eingehen. Damit erhöhen die Schulen in freier Trägerschaft nicht nur die Wahlmöglichkeiten von Eltern, sondern auch die Chancen der nächsten Generation.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe