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Petra Grimm-Benne
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Frage von Sven E. •

Frage an Petra Grimm-Benne von Sven E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Frage 1: Wie stehen Sie dazu, dass den Landesbeschäftigten in den östlichen Bundesländern seit Mai 2004 keine Gehaltssteigerungen mehr gewährt wurden und auch in den nächsten Jahren nicht gewährt werden sollen, zugleich aber Preise und Lebenshaltungskosten ständig steigen?

Frage 2: Wie sehen Sie angesichts der tariflichen Rückwärtsbewegung in Sachsen-Anhalt und den anderen neuen Bundesländern die Chancen, qualifizierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst im Osten der Republik, darunter besonders für Schulen und Hochschulen, zu gewinnen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eisemann,

hier meine Antworten zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1:

Zu aller erst: Sie haben völlig Recht. Die letzte Gehaltssteigerung gab es 2004. Nach dieser Zeit hat es lediglich beim Bund und in den Kommunen tarifliche Steigerungen gegeben. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2004 einen Tarifvertrag abgeschlossen, einen so genannten Beschäftigungssicherungstarifvertrag. Dieser schließt betriebsbedingte Kündigungen und eine Absenkung der Arbeitszeit bei Lohnverzicht aus. Dieser TV gilt bis zu diesem Jahr und ist nicht kündbar. Durch eine neue Landesregierung oder Gewerkschaften kann der Tarifvertrag für die Jahre 2007 - 2009 gekündigt werden. Er enthält jedoch keine Tarifsteigerung, da diese von der Tarifgemeinschaft der Deutschen Länder (TDL) ausgehandelt werden, aber die Verhandlung 2004 scheiterten. Es erfolgt lediglich eine Angleichung der Ost/West-Gehälter je nach Vergütungsgruppe.

Derzeit finden wieder Tarifverhandlungen für die Beschäftigten aller Bundesländer seitens der TDL statt - dort wird über vernünftige Steigerungen entschieden.

In Sachsen-Anhalt haben Angestellte weiterhin Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Jedoch hat die jetzige Landesregierung den Beamten diese Ansprüche bis auf kleine Zuwendungen für die unteren Tarifgruppen gestrichen.

Ich persönlich verstehe natürlich Ihren Unmut über diese Situation. Wie auch im privatwirtschaftlichen Sektor konnten Löhne und Gehälter nicht angehoben werden. Dies ist aber der wirtschaftlichen Situation geschuldet.

Zu Frage 2:

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird die Sicherung des Bedarfes an Fachkräften in der Zukunft zur entscheidenden Herausforderung für die Weiterentwicklung der Wirtschaft und die Entwicklung unseres gesamten Bundeslandes. In besonderem Maße betrifft dies die Schulen und Hochschulen in Sachsen-Anhalt. Unsere Hochschulen werden nur dann national und international wettbewerbsfähig bleiben, wenn sie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnen und ihnen attraktive Perspektiven bieten können. Nun ist die Situation in Sachsen-Anhalt spezifisch, weil sowohl für die Beschäftigten der Hochschulen als auch für Lehrkräfte Arbeitsplatzsicherungstarifverträge gelten. Diese führen zwar zu Gehaltseinbußen, verhindern aber auch betriebsbedingte Kündigungen.

Es bleibt die Frage, wie Spitzenkräften Rahmenbedingungen geboten werden können, die sie veranlassen, hier zu bleiben bzw. hierher zu kommen.

Überlegenswert ist eine spezifische tarifliche Vereinbarung für öffentlich finanzierte Wissenschaftseinrichtungen, wie sie u. a. der Wissenschaftsrat fordert. Solch eine Vereinbarung würde auf die vielen Besonderheiten der Arbeit im Wissenschaftsbereich besser eingehen als der bisher gültige Bundesangestelltentarif.

Darüber hinaus würde eine konsequente Umsetzung des vorgesehenen Angleichungsprozesses hilfreich sein. Die SPD fühlt sich für den Bereich der Angestellten im öffentlichen Dienst an den Vergütungstarifvertrag gebunden, der die Angleichung des Bemessungssatzes Ost für die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis Vb und Kr. I bis Kr. VIII bis zum 31.12. 2007 bzw. für alle übrigen Angestellten bis zum 31.12.2009 vorsieht. Die einzelnen Anpassungsschritte werden im Rahmen der Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften in den kommenden Monaten vereinbart.

Weiterhin bietet der bereits für die Beschäftigten in den Kommunen und beim Bund abgeschlossene TVöD Möglichkeiten einer stärkeren Leistungsorientierung. Die Einführung der neuen Grundentgelttabelle kann dazu beitragen, den öffentlichen Dienst für jüngere Beschäftigte attraktiver zu machen. Zukünftig wird dann kein Automatismus mehr einsetzen, altersabhängig aufzusteigen. Stattdessen werden Berufserfahrung und Leistung bei einem Aufstieg stärker berücksichtigt.

Sehr geehrter Herr Eisemann, ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen natürlich gern weiterhin für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Grimm-Benne