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Frage von Edgar H. •

Frage an Peter Götz von Edgar H. bezüglich Verkehr

Betrifft: "Stuttgart 21" - Auswirkungen auf den (restlichen) ÖPNV

Sehr geehrter Herr Götz.

Meine Befürchtung geht dahin, dass durch die immensen Kosten der neuen Bahnanlage "Stuttgart 21" andere wichtige ÖPNV-Projekte, wie z. B. eine dringend erforderliche Verbesserung des Stadtbahnnetzes in Freiburg, deutlich attraktivere Bus-Andienungen im ´Ländlichen Raum´ etc. nicht ´nur´ zurückgestellt, sondern - wie aus den Fahrplänen leider ersichtlich ist - immer weiter ´ausgedünnt´ werden. Insofern würde mich interessieren:

"Stuttgart 21" wurde mit 4,8 Milliarden EURO veranschlagt. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen im Einzelnen für den Bund, die deutsche Bahn, die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg?

Welche Gesamtmittel für den ÖPNV stehen jeweils dem Bund, der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg zur Verfügung, und welcher jeweilige Betrag fließt hiervon in "Stuttgart 21"?

Für die Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edgar Haas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haas,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Verkehrsprojekt "Stuttgart 21" und zum ÖPNV.

Das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm umfasst die Großprojekte "Stuttgart 21" (veranschlagt mit rd. 2,8 Mrd. Euro) und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm (veranschlagt mit rd. 2,0 Mrd. Euro). Mit "Stuttgart 21" wird der Bahnknoten Stuttgart neu geordnet mit dem Ziel, diesen Knoten in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz zu integrieren. Mit der neuen Schnellbahnverbindung im Südwesten Deutschlands wird der Anschluss an das nationale und internationale Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn gesichert. Die Finanzierung erfolgt durch die Partner des Projektes: Bundesrepublik Deutschland, Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Deutsche Bahn AG. Die Aufwendungen im Einzelnen sind mir nicht bekannt.

Die Rechtsgrundlagen für den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland sind im /Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs-Regionalisierungsgesetz (RegG)/, im /Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)/ und in den /Nahverkehrsgesetzen/ der einzelnen Bundesländer. Zum Beispiel stehen nach § 5 des Regionalisierungsgesetzes den Ländern finanzielle Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zu. Vom Bund erhalten die Länder für das Jahr 2008 rd. 6,7 Mrd. Euro für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen und für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr. Auf das Land Baden-Württemberg entfallen rd. 10,44 Mio. Euro für 2008.

Da es sich um rein investive Mittel handelt, kann Stuttgart 21 nicht zu einer Fahrplanausdünnung führen. Der ÖPNV liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Kreises und der Kommunen. Rechtlich ist der ÖPNV gegliedert in den Schienenpersonenverkehr (SPNV) und den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) -- auch als Stadtverkehr oder Regionalverkehr bezeichnet. Das Regionalisierungsgesetz und die jeweiligen Ländergesetze weisen den Aufgabenträgern die Verantwortung für den ÖPNV als Leistung der Daseinsvorsorge zu.

Zuständig sind:
für den SPNV die Länder oder die nach Landesgesetz zuständigen Zweckverbände oder die besonderen Aufgabenträger für den SPNV und für den ÖSPV die (Land-)Kreise und Kreisfreien Städte.

Wie Sie wissen, betreibt in Ihrer Region -- Freiburg/ St. Georgen -- der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) im Auftrag des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Freiburg im Breisgau sowie der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen den ÖPNV. Die von Ihnen dargestellten notwendigen Verbesserungen im Stadtbahnnetz Freiburg oder die ausreichende Bereitstellung von Busanbindungen in den ländlichen Raum sind Teil des Nahverkehrsgesetzes Baden-Württembergs und der RVF. Ich bin der Auffassung, dass neben dem Ausbau der Metropolen der ländliche Raum nicht "abgehängt" werden darf. Sich ausschließlich auf die Ballungsräume zu konzentrieren, ist langfristig der falsche Ansatz. Um die Problematik der verkehrlichen Versorgung insbesondere des ländlichen Raums, weiß ich auch aus meinem eigenen Bundestagswahlkreis Rastatt.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz