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Peter Danckert
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Frage von Martina W. •

Frage an Peter Danckert von Martina W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Danckert.

beziehe mich nochmals ,auf die an Ihnen gerichtete E-Mail vom 01.07.2008 .Ich hätte doch gern lieber von Ihnen eine detailierte Antwort auf meine Fragen und nicht von irgendeinem Oberbürgermeister oder Abwasserzweckverband. Nochmals zur Erinnerung "Abwasserzwangsanschluß"
1. Warum zwingt man Bürger zum Abwasserzwangsanschluß, obwohl diese über eigene ökologische Biokläranlagen verfügen und das Wasser selber nutzen möchten?
2. Warum wurden Bürger z.B. am 10.09.2008 in Gewahrsamm genommen um einen Zwangsanschluß durchzusetzen?
3. Wann machen Sie Schluß mit dem Abwasserwahnsinn in ländlichen Regionen?
4. Wird dies alles so gesteuert um kein Präzedensfall zu schaffen?
5. Warum predigt man auf der einen Seite zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser und im gleichen Zuge werden Bürger mittlerweile auf brutalste Art zur Verschwendung des wohl kostbarsten Guts (Wasser) gezwungen?
6. ein Grundstück ohne Wasser---Anschlußzwang JA oder Nein ??
bitte Verständnisvoll und ohne drum herum. Sie wissen genau das es Grundstücke ohne Abwasser gibt und es in Zukunft immer immer mehr werden.
nicht allein der Klimawandel ist dafür verantwortlich!

Hochachtungsvoll
Fam. Winzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Familie Winzer,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über abgeordnetenwatch zum Thema Abwas­ser. Bereits am 28. Juli 2008 habe ich Ihre Anfrage detailliert beantwortet und auf zusätzliche Ansprechpartner verwiesen. Gerne bin ich jedoch bereit noch einmal zu dieser Thematik und den damit einhergehenden aktuellen Meldungen Stellung zu nehmen.

Wie bereits in meinen Schreiben vom 28. Juli 2008 dargestellt, besteht im Land Brandenburg ein Anschlusszwang für Abwasser, da dieses vor der Weiterverwendung grundsätzlich gerei­nigt werden muss. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung des Landes Bran­denburgs (GO). § 15 Absatz 1 der GO für das Land Brandenburg legt fest, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang durchzusetzen ist, wenn dies zur Einhaltung geltender Umweltschutzbestimmungen erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist nur dann möglich, wenn die Abwasserreinigungsanlage des Verpflichteten einen höheren Umweltstandard auf­weist als die des Aufgabenträgers. Bei der Durchsetzung von Paragraph 15 Absatz 1 sollen gegenüber dem Verpflichteten ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.

In dem von Ihnen erwähnten Fall in Briesensee bei Lübben wurden diese Übergangsfristen gewahrt. Bereits im Dezember 2007 klagte das Amt Lieberose vor dem zuständigen Verwaltungsge­richt und setzte einen Zwangsanschluss durch. Dabei bezog es sich auf die Gemeindeordnung Brandenburg, wonach alle Haushalte verpflichtet sind, ihr Schmutzwasser an das kom­munale Netz abzuführen.

Anschließende Klagen der Bürger beim Verwaltungs- und Ober­verwaltungsgericht des Landes Brandenburg gegen den Zwangsanschluss wurden abgelehnt. Darüber hinaus wurde ihre Klage auch vom branden­burgischen Verfassungsgericht abgewiesen. Nach neun Monaten erfolgte dann erst der Zwangsanschluss. Dieses Vorgehen sollte nicht die Schaffung eines Präzedenzfalls verhindern, sondern lediglich rechtliche Vorgaben der Gemeindeordnung Brandenburg umsetzen.

Ich stimme mit Ihnen jedoch überein, dass der in diesem Zusammenhang stattgefundene massive Polizeieinsatz durchaus bedauerlich ist. Ein erneuter Dialog, anstelle von 20 Beamten und Straßensperrungen, wäre für alle Beteiligten wünschenswerter und verhältnismäßiger gewesen.

Sicherlich haben Sie Recht, dass ein sparsamer Umgang mit dem Gut Wasser immer wichtiger wird. Dennoch sind bei dieser Problematik auch Fragen des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die illegale Entsorgung von Abwasser, und diese Fälle hat es in der Vergangenheit durchaus schon gegeben, stellt eine hohe Belastung für die Umwelt dar.

Nach der Gemeindesatzung Brandenburg hat jede Gemeinde das Recht aus Grün­den des öffentlichen Wohls der Gesundheit dienende Einrichtungen, wie z.B. den Anschluss an Wasserleitung, vorzuschreiben. Ich finde diese Regelung durchaus vernünftig, da sie der Gesundheitsförderung und dem Allgemeinwohl verpflichtet ist. Darüber hinaus sieht die Verordnung auch die Möglichkeit der Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang vor. Aus diesem Grund ist m. E. genug Spielraum in der Frage Anschlusszwang vorhanden.

Ich hoffe, Ihre Anfrage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert