Peter Behrens
SPD
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Frage von Johannes T. •

Frage an Peter Behrens von Johannes T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Behrens,

als Vorsitzender des Vereins zur Förderung aufsuchender kirchlicher Jugendarbeit in Papenburg e.V. erlebe ich, wie der Landkreis Emsland relativ restriktiv und bürokratisch Anträge auf Nachhilfeunterricht im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets behandelt. Zwei Beispiele: 1.Anträge werden nicht für den Termin der Antragstellung bewilligt, sondern erst ab Termin der Bewilligung (für Schüler, die Nachhilfe brauchen vergeht so unnötig viel Zeit - unser Verein, der unbürokratisch Schüler-Nachhilfe fördert, hat dadurch erhebliche finanzielle Nachteile). 2. Anträge von Hartz-IV-Empfängern werden nur bis zum Ende des Hartz-IV-Bewilligungszeitraums bewilligt. Dann ist ein Folgeantrag notwendig, bei dem erneut eine komplette Begründung der Schule verlangt wird. Das verursacht Unterbrechungen und ruft großen Unmut bei Eltern und Lehrern hervor.
Im Juni 2012 hat der Bund der Steuerzahler erklärt, dass der Landkreis Emsland einen großen Teil der Zuweisungen des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nicht den Betroffenen ausgezahlt hat, sondern im allgemeinen Haushalt verbraucht hat.
Wie kann aus Ihrer Sicht diese unsoziale Praxis abgestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Treblin

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Treblin,

Danke für ihre Fragen. Ich bin auch Gründungsmitglied ihres Vereins.

Zu 1) Ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich kenne die Praxis bei anderen Anträgen, dass die Bewilligung bei Antragstellung erfolgt. Weil ich nicht Mitglied des Kreistages bin, werde ich unsere SPD-Kreistagsfraktion zu diesem Thema ansprechen. Wie lang ist die Dauer von der Antragstellung bis zur Bewilligung?
Zu 2) Das ist eine klassische Form von Bürokratie. Es wundert mich, weil doch die CDU in den letzten Jahren die Bürokratie abgebaut haben soll. Auch hier werde ich die SPD-Kreistagsfraktion ansprechen.
Bezüglich der Zuweisungen des Bundes für das Bildungsstätte- und Teilhabepaket sollen die Gelder für die Betroffenen eingesetzt werden und nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden. Hier muss der LK das Geld zurückgeben oder zusätzliche Angebote bereitstellen.

Wenn sie noch weitere Fragen haben, dann melden sie sich bitte noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Behrens