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Paul Klemens Friedhoff
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Frage von Paul T. •

Frage an Paul Klemens Friedhoff von Paul T. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Friedhoff,

Mit Berufung auf den kommunalen Anschluß- und Benutzungszwang werden Bürger daran gehindert, ihr Abwasser gemäß ökologischen Vorgaben selber zu reinigen und wiederzuverwerten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um
Beantwortung der nachfolgenden Punkte:

1.) Kommunale Satzungen werden regelmäßig über höherrangiges Recht (WHG, EU-WRRL, LWG) gestellt. Gibt es eine Rechtsgrundlage die den Kommunen dieses gestattet ?

2.) Bei vorh. Kanalisation bestehen die Kommunen regelmäßig auf den bedingungslosen Zwangsanschluß obwohl ohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Wie stehen Sie dazu ?

3.) Bürger werden gezwungen ihr gekauftes Wasser nach einmaligem Gebrauch der Kommune anzudienen. Die Möglichkeit einer Wiederverwendung wurde zwischenzeitlich gerichtlich bestätigt (VfGBbg Brandenburg 11/06). Mit welchem Recht geschieht dies ?

4.) Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln, trotzdem wird der kommunalen Abwasserreinigung regelmäßig ein besserer Umweltstandard bescheinigt. Laut Umfrage sind ca. 30 % des öffentl. Leitungssystem undicht und marode (IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur). Warum wird nicht zur Kenntnis genommen, dass das Gesetz keinen Vorrang zentraler gegenüber dezentralen Anlagen kennt (§ 18a WHG)?

5.) Gemäß WHG § 1a sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern….und eine Beschleunigung des Wasserabflusses verhindert wird. Mit welcher Begründung wird am kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang festgehalten anstatt Nutzwasserrückgewinnungsanlagen zuzulassen?

6.) Auf der einen Seite werden Bürger zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser angehalten, im gleichen Zuge aber zur Verschwendung des wohl kostbarsten Guts Wasser gezwungen indem einmal gebrauchtes Wasser in die Kanalsisation einzulei-ten ist. Ist dies im Sinne der Bundes-/Landesregierung?

mit freundlichen Grüßen
Paul Tiskens

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Tiskens,

Sie stellen Fragen zu einem kommunalpolitischen bzw. landespolitischen Thema, mit dem ich nicht befasst bin; von daher kann ich Ihnen auf Ihre sehr detaillierten Fragen keine fachlichen Antworten geben.

Wenn Behörden aber tatsächlich ohne Rechtsgrundlage Anschlusszwänge durchsetzen wollen oder das Wasserhaushaltsgesetz falsch anwenden, so glaube ich nicht, dass sie mit derlei rechtswidrigem Gebaren vor den Verwaltungsgerichten bestehen können.

Zuständig als Verwaltung ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve:

http://www.kreis-kleve.de/C125713E002C4A6B/html/3EF7825C8924814CC12571B500399045?opendocument&nid1=74893

Zuständig auf landesrechtlicher Ebene ist das Landwirtschaftsministerium NRW:

http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/index.php

Die wasserrechtlichen Vorschriften - soweit diese Ihnen noch nicht vorliegen - finden Sie hier:

http://www.lanuv.nrw.de/wasser/gesetze.htm

Ansonsten stehen Ihnen bei der Suche nach einem fachlichen Ansprechpartner gerne die örtlichen und sachnäheren FDP-Politiker in Kevelaer zur Verfügung: http://www.fdp-online.info/portal/Kevelaer

Freundliche Grüße,
Paul Friedhoff