Frage an Oskar Lafontaine von Christa B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
Wieso kann ein „zu zwei Jahren mit Bewährung“ verurteilter Straftäter (Ex-Personalvorstand Peter Hartz), mit der Arbeitsagentur Saarbrücken noch weiter an Arbeitsmarktreformen arbeiten?
Welche Leistungen bezieht der dafür? Wieso bezieht der nicht Hartz IV. Das ist ein Schlag ins Gesicht und zeigt mal wieder die Ignoranz und (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) Mentalität unserer Regierung.
Bin mal gespannt auf Ihre Antwort

Sehr geehrter Frau Becker,
obwohl Herr Hartz vorbestraft ist, darf er sich weiter am öffentlichen Leben beteiligen und Vorschläge machen. Eine andere Frage ist es, ob es klug ist, wenn ausgerechnet er Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsmarktes macht.
Nach unserem Wissen erhält Herr Hartz kein Geld von der Arbeitsagentur.
Freundliche Grüße,
Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine