Olaf Wegner
PIRATEN
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Frage von Karl-Heinz G. •

Frage an Olaf Wegner von Karl-Heinz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, sehr geehrter Herr Wegener,

nicht nur in NRW, dort aber in m. E. besonders verwerflicher Weise werden in Laboratorien und sonstigen Versuchsanstalten Tiere barbarisch gequält. Besonders augenfällig wurde dies kürzlich in Münster durch einen Bericht von Stern TV dokumentiert: Primaten werden dort nicht nur unmenschlich gequält sondern auch nachweislich in nicht artgerechter Einzelhaltung in viel zu kleinen Käfigen untergebracht - ein eindeutiger Verstoß gegen die geltenden Tierschutzgesetze.
Die Bilder, die mich erschütterten und bis in den Schlaf verfolgen sind jederzeit z. B. hier sehen http://www.vgt.ch/news2004/040126.htm falls Sie nervlich und seelisch in der Lage sind derart verstörende Bilder zu ertragen.

Mir ist inzwischen bekannt, daß zwei Tierschützerinnen aufgrund der offensichtlichen Rechts- und Gesetzeslage Strafanzeige bei der StA Bochum gestellt hatten und diese absurderweise ein Verfahren wegen angeblich nicht ausreichenden Anfangsverdachtes nicht eröffnet hat.

Mir ist weiterhin bekannt, daß diesbezüglich auch eine Petition mit Nr. I.3/16-P-2014-04842-03 vom 18.11.2014an den NRW Landtag gerichtet wurde. Natürlich werden Sie dieser nicht vorgreifen können und wollen - dies erwarte ich nicht! Ich bitte Sie aber um Ihre ganz persönliche Meinung, ob Sie

diese Haltung als artgerecht empfinden,

"keinen Anfangsverdacht" sehen,

eine Anklageerhebung seitens des Landtages NRW nicht als dringend geboten sehen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-H. W. Greve

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrte Herr Greve,

der Bericht von SternTV, den Sie anführten, bezog sich auf ein Tierversuchslabor in Tübingen, Baden-Württemberg, und nicht etwa auf ein Tierversuchslabor in NRW.

Falls die Haltung der Affen im Tierversuchslabor von Convance in Münster tatsächlich so ist, wie es Ihrem Link - http://www.vgt.ch/news2004/040126.htm - zu entnehmen ist, kann man meinem Empfinden nach nicht von einer artgerechten Haltung sprechen.

Ich bin kein Jurist, aber aus meiner ganz persönlichen Sicht haben wir es hier wohl mit einem Fall von Whistleblowing zu tun; der konkrete Informationen zum Vorschein gebracht hat, die es möglich erscheinen lassen, dass hier eine verfolgbare Straftat vorliegt. Und diese Sachlage entspricht der Definition eines Anfangsverdachts, in diesem Falle wäre eine Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wie schon erwähnt ist dies meine ganz persönliche Sicht als Nicht-Jurist.

Zu einer Anklageerhebung seitens des Landtags NRW wird es, schon allein auf Grund der Gewaltenteilung nicht kommen. Die Legislative und/oder Exekutive wird sich dementsprechend hüten, auch nur Druck auf die Judikative auszuüben oder sich anderweitig in die direkten Angelegenheiten der Judikative einzumischen.

Aber selbst wenn dieses Prinzip gebrochen und ein Antrag auf Anklageerhebung eingereicht werden würde, würde es mangels parlamentarischer Mehrheiten trotzdem zu keiner Anklageerhebung seitens des Landtags NRW kommen. Die rot-grüne Koalition, die derzeit die Mehrheit im Landtag NRW stellt, wird wohl kaum einer Klageerhebung des Landtags NRW gegen eine Landesoberbehörde eines Ministeriums zustimmen, welches sie selbst leitet.

Ja schlimmer noch, die Grünen, die von von dem Schein leben, angeblich die Partei der Tierrechtler zu sein, würden massiv an Glaubwürdigkeit - die Währung der Politik - verlieren, wenn groß an die Öffentlichkeit käme, dass das für diesen Sachverhalt verantwortliche Ministerium, das von den Grünen geführt wird, wegschaut anstatt einzugreifen - wie es das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und die Ideale der Grünen fordern; und leider auch der gute Glaube der potentiellen Grünen-Wähler annimmt. Dementsprechend wird die Landesregierung sich so verhalten, dass die Angelegenheit möglichst nicht groß hochkocht.

Mit freundlichen Grüßen,

Olaf Wegner