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Norbert Röttgen
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Frage von Johann F. N. •

Frage an Norbert Röttgen von Johann F. N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,

wie sagten Sie so richtig am 9.11.2007 (Protokollseite 12990 A):

"Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Prozess von 20 Jahren ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren akzeptieren müssen, dann muss das auch der Bundestagsabgeordnete akzeptieren. Wer dagegen stimmt, der stimmt auch dafür, dass wir das Privileg behalten, anders als die arbeitende Bevölkerung mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Wir sind gegen dieses Privileg für Abgeordnete."

Es ist zu begrüßen, dass die Altersgrenze für die Altersentschädigung von Abgeordneten wirkungsgleich vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht werden soll. Damit wird auch das Alter für den frühestmöglichen Anspruch von bisher 55 auf 57 Jahre erhöht.
Wer als langjährig Versicherter (35 Jahre) künftig aber mit 63 Jahren 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen will erhält einen Abschlag von 14,4% (Schwerbehinderte ab Alter 62 mit 10,8%). Begründet wurden diese Abschläge mit der längeren Rentenlaufzeit.

Warum gilt dieser Grund nicht auch für Abgeordnete, die nach 18 Jahren als Abgeordnete sogar 10 Jahre früher mit 57 Anspruch auf Altersentschädigung haben sollen? Oder sind die Initianten des Gesetzentwurfs doch für ein Privileg für Abgeordnete? Bei 10 Jahren früher ergäbe ein wirkungsgleicher Abschlag zwar sogar 36 %. Dem kann man aber ja durch ein Heraufsetzen des Alters von 57 ebenfalls auf 63 begegnen, oder?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir über das Internetportal abgeordnetenwatch zugeleitet wurde.

Ich bin selbstverständlich gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Dies gilt im besonderen Maße für die Menschen aus meinem Wahlkreis, denen gegenüber ich mich besonders verbunden und verpflichtet fühle. Allerdings möchte ich Sie höflich bitten, Ihre Fragen direkt an mein Büro zu richten.

Sie erreichen mich per Email unter norbert.roettgen@bundestag.de , per Telefon unter 030-227-71081, per Telefax unter 030-227-76981 oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Ich werde mich bemühen, Ihnen rasch und umfassend zu antworten. Angesichts der Vielzahl der eingehenden Emails und postalischen Zuschriften (ca. 150 pro Tag) bitte ich jedoch um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Gestatten Sie mir schließlich den Hinweis auf meine Homepage unter www.norbert.roettgen.de. Dort finden Sie regelmäßig aktualisiert Interviews und Kommentare, in denen ich zu aktuellen politischen Themen Stellung beziehe, sowie weitergehende Informationen zu meiner Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Norbert Röttgen MdB

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