es ist aktuell nicht vorgesehen, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) durch einen reinen Online-Abgleich der Stammdaten zu ersetzen. Dies hat verschiedene Gründe, die vor allem mit dem erweiterten Nutzen der Karte zu tun haben.
In der Vergangenheit habe ich mich gemeinsam mit 24 weiteren Kolleginnen und Kollegen mit Migrationsgeschichte innerhalb meiner Fraktion dafür eingesetzt, dass geprüft wird, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen.
wie ich Herrn N. schrieb, wurden Mehrfachverordnungen im Rahmen des E-Rezepts ermöglicht: Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen für maximal ein Jahr bis zu vier inhaltsgleiche Rezepte ausstellen.
Deutschland wäre mit dieser Lösung übrigens nicht allein. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Österreich und den Niederlanden.
Die ursprünglich angedachte Abgabe durch staatliche Stellen wäre aus meiner Sicht zu präferieren gewesen, verstößt aber gegen EU-Recht. Anstatt an dieser Stelle anzusetzen, wurde ein, meiner Meinung nach, schlechter Kompromiss verabschiedet.