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Frage von Detlef G. •

Frage an Michael Paul von Detlef G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Paul

meine Frage an Sie kurz und knapp:

Wie stehen Sie zur Ratifizierung UN-Konvention gegen Korruption?

Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Girgel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.12.2010. Zunächst möchte ich Sie im Hinblick auf die Verspätung meiner Antwort um Entschuldigung bitten und Ihnen auch für Ihre Geduld danken.

Grundsätzlich halte ich den Gedanken der UN-Korruptions-Konvention (UNCAC), die Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens durch Zuwendung von Geld oder Versprechung sonstiger Vorteile unter drastische Strafen zu stellen, für vollkommen richtig.

Problematisch an der UNCAC ist lediglich eine Regelung, die Abgeordnete rechtlich mit Beamten gleichstellt. Eine Gleichstellung dieser beiden Gruppen ist in Deutschland nicht mit der Verfassung vereinbar. Während Beamte in deutschen Behörden bis auf wenige Ausnahmetatbestände den Vorgaben ihres Dienstherren unterliegen, sind Abgeordnete bei ihren Entscheidungen gemäß Art. 38 Absatz 1 Satz 2 nur ihrem Gewissen unterworfen. Dieser Systematik trägt die UNCAC keine Rechnung. Entscheidend dafür, dass die UNCAC noch nicht ratifiziert ist, ist daher nicht ihr Inhalt, sondern ihre Systematik. Die Ratifizierung einer an die jeweiligen nationalen Verfassungssystematik angepassten Variante der Konvention ist durch diese nicht vorgesehen und daher bislang nicht möglich.

Das deutsche Recht sieht aber auch schon jetzt für den Verkauf einer Entscheidung durch einen Abgeordneten in § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) ein Höchststrafmaß von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Zusätzlich ist als Strafe durch diese Regelung auch noch ein Entzug des Stimmrechts vorgesehen.

Ich halte es aber dennoch für sinnvoll, weiter darauf hinzuwirken, dass die UN-Korruptions-Konvention so ausgestaltet wird, dass sie in das deutsche Verfassungsgefüge eingepasst und in der Folge ratifiziert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Michael Paul