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Frage von Heribert K. •

Frage an Matthias Zimmer von Heribert K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Prof. Zimmer,

in einer Expertise der Friedrich Ebert Stiftung aus dem Jahre 2011 wurde verbreitet, dass die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro einen Fiskal- Effekt von rund 7,1 Mrd Euro hätte, wobei in diesem Betrag zusätzliche Steuereinnahmen von 2,7 Mrd Euro enthalten seien. Der Rest verteile sich auf reduzierte staatliche Transferleistungen und zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge. In anderen Veröffentlichungen wurden die Steuermehreinnahmen auf ca. 1 Mrd. Euro beziffert (FAZ, WiWo etc.). Fakt ist, dass bei einem Bruttogehalt von 987 € in der Lohn-Steuerklasse 1 bereits 0,25 € Lohnsteuer anfällt. Bei einer 40 Std.-Woche würde dieses einem "fikiven" Stundenlohn von 5,71 Euro entsprechen. Bei Ansatz des Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro und 40 Std.-Woche beträgt der Bruttolohn 1.472,20 Euro und löst in der Stkl. 1 eine Lohnsteuer von 79,41 Euro aus. Gibt es aus dem Finanzministerium aktuelle Daten, in welchem Umfang der Mindestlohn zu Steuermehreinnahmen führt? Wie wirkt sich die beabsichtigte Anhebung des Mindestlohns bei Herrn Schäuble aus?

Wäre es nicht sinnvoll, die LohnSt. von (hier)79,41 € monatlich der DRV als Zusatz-Beitrag gegen drohende Alterarmut zukommen zu lassen? Ist es verfassungsrechtlich nicht bedenklich, dass etwas, was sich "Mindestlohn" nennt, der Besteuerung unterliegt? Wozu die Unterscheidung "steuerfreies Existenzminimum" und "Mindestlohn"? Dürfte der Steuertarif nicht erst bei einem mtl. Bruttolohn von 1.472 € (Mindestlohn)greifen? Darf der Staat sich über den Umweg "Mindestlohn" die Taschen füllen oder verstößt er hier nicht z.B. gegen die Tarifautonomie Art. 9 GG ? Letztlich - ist das Delta zwischen Grundfreibetrag und Mindeslohn nicht ein Ansatzpunkt für eine Rentenreform, bei der Beamte, Arbeitnehmer und Selbständige sich gleichermaßen eine Grund(sicherungs)rente in der DRV aufbauen könnten? Beitragssätze in der DRV könnten so vll. konstant bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Karsch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Karsch,

die Fragen, die Sie an das Finanzministerium richten, kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht fragen Sie dann dort gezielt nach.

Nach meiner Überzeugung ist der Mindestlohn zunächst eine ordnungspolitische Maßnahme. Er reguliert den Wettbewerb an einer wichtigen Stelle und schafft somit gleiche Voraussetzungen. Insofern verstehe ich auch das Argument nicht, dass eine Besteuerung des Mindestlohns problematisch sei. Er ist eine Mindestanforderung im Wettbewerb und hat mit einem tatsächlich erzielbaren Einkommen (etwa über aufstockende Hilfen) nichts zu tun. Ihr Argument hätte nur dann Validität, wenn es außer des Mindestlohns für diese Menschen sonst keinerlei Hilfe zum Lebensunterhalt gäbe, wenn und insoweit sie bedürftig sind.

Auch das Argument der Tarifautonomie zieht nicht, weil es ja gerade der Mangel an tariflicher Regelung war, der zu der Gesetzgebung geführt hat. Der Mindestlohn versteht sich als eine subsidiäre Regelung. Schließlich: Wir bezahlen bereits über 90 Milliarden Euro als Zuschuss in die Rentenkasse -- aus Steuergeldern. Steuern werden aber allgemein erhoben und nicht zur Finanzierung ganz bestimmter Ausgaben. Insofern vermag ich dem Vorschlag eines "earmarking" von bestimmten Steueraufkommen für bestimmte Zwecke auch nicht folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer