
(...) Während also in Krankenhäusern ein Rauchverbot gilt, muss dies nicht für Psychiatrien gelten. Gerade in geschlossenen Psychiatrien leben Menschen für einen längeren Zeitraum, die an schweren psychischen Problemen leiden. (...)
(...) Während also in Krankenhäusern ein Rauchverbot gilt, muss dies nicht für Psychiatrien gelten. Gerade in geschlossenen Psychiatrien leben Menschen für einen längeren Zeitraum, die an schweren psychischen Problemen leiden. (...)
(...) Als der CDU-Senat damals beschloss, den Landesbetrieb Krankenhäuser zu privatisieren, legte dieser gleichzeitig vertraglich fest, dass trotz des bei der Stadt verbleibenden Anteils von 25,1 Prozent, die Unternehmensführung komplett in die Hände von Asklepios gehen würde. Damit wurde die Stadt jeglicher Einflussnahme vertraglich beraubt. (...)