Mario Bocks
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Frage von Hannelore Huber Aktion Durchblick M. •

Frage an Mario Bocks von Hannelore Huber Aktion Durchblick M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bocks,

Die Aktion Durchblick Mönchengladbach, deren Sprecherin ich bin, setzt sich für Transparenz und Bürgerbeteiligung - über formelle Beteiligungen hinaus - ein.

Wir erwarten bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung, so dass die Bürger in Planungen und Entscheidungen so früh und umfassend wie möglich eingebunden werden.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Instrumente nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Bekanntlich bilden die aktuell erforderlichen Quoren zu hohe und daher nur schwer überwindbare Barrieren.

Dazu folgende Fragen:

1. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung in den Kommunen?

2. Durch welche Quorum-Höhe meinen Sie, kann Bürgerbeteiligung durch Bürgerbegehren/Bürgerentscheide in den Kommunen wirklich realisiert werden?

3. Welche Konzepte für Bürgerbeteiligung, über die gesetzlichen Beteiligungsregelungen
hinaus, haben Sie/hat Ihre Partei?

4. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung im Land in Form von Volksbegehren und mit welcher Begründung?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Aktion Durchblick MG
Hannelore Huber

Antwort von
DIE LINKE

Dazu folgende Fragen:

1. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung in den Kommunen?

Ich stehe dem sehr positiv gegenüber, da die direkten Bürgerbeteiligungen zu positiven Einflüssen auf die kommunale Politik führen können. Der Ausbau der BürgerInnenbeteiligung ist auch in unserem Kommunalwahlprogramm 2009 mit einem eigenen Punkt vertreten.
Durch die auch von uns unterstützen Bürger-Initiativen "Theater JA" und "Gegen Giesenkirchen 2015" sowie auch der jetzige Einsatz der "Nein L 19" Initiative haben wir sehr positive Beispiele für gelungene Bürgerbeteiligung. Die Beteiligung der Bürger sehe ich als ein wesentliches Element der Demokratie.

2.Durch welche Quorum-Höhe meinen Sie, kann Bürgerbeteiligung durch
Bürgerbegehren/Bürgerentscheide in den Kommunen wirklich realisiert
werden?

Die Qourum-Höhe von 3 – 10% bei Bürgerbegehren und bei 20% zu den Bürgerentscheiden halte ich für annehmbar. Wo man wirklich drüber nachdenken müsste ist, ob man diese Regelung auch auf einzelne Bezirke anwenden könnte, denn – um ein Beispiel zu nennen – einem Bürger in Stadtteil D interessiert es herzlich wenig ob in Stadtteil A ein Krötentunnel oder eine Umgehungsstraße gebaut wird. Hier müssten die einzelnen Bezirksvertretungen mehr Spielraum haben. Daher steht nicht unbedingt die Quorum-Höhe in Frage sondern doch eher die Bemessungsgrundlage.

3. Welche Konzepte für Bürgerbeteiligung, über die gesetzlichen
Beteiligungsregelungen
hinaus, haben Sie/hat Ihre Partei?

Wir bieten, auch außerhalb des Wahlkampfes, durch unsere Infostände zweiwöchentlich den BürgerInnen die ständige Möglichkeit, sich mit ihrem Anliegen an uns zu wenden und mit uns über aktuelle politische Themen zu diskutieren. Diese Form der Bürgerbeteiligung durch das Anbieten von Gesprächsportalen wird erfreulicherweise auch in meiner Bezirksvertretung Mönchengladbacher-Nord angeboten. Die Bürgerversammlung und Bürgersprechstunde ist dort genau wie bei uns ebenso regelmäßig installiert wie das Angebot, sich auf themenspezifischen Bürgerabenden über Sachstände zu informieren und mit zu diskutieren. Die „Waldhausener Gespräche“ sowie die jetzt zum ersten mal zusammen gekommene Runde „Eickener Gespräche“ zeigen, das diese Konzepte der Bürgerbeteiligung greifen und auch angenommen werden.
Dazu zählt auch das eigene Angebot von uns in unserem Bürgerbüro welches von Montag bis Freitag die ganze Woche über geöffnet hat und dem Bürger für alle Form von Kritik, Mitwirkung, Diskussion aber auch Anregung und Zuspruch offen steht. Erwähnen möchte ich nochmals, das der Ausbau der Bürgerbeteiligung ein eigener Programmpunkt in unserem Kommunalwahlprogramm ist.

4. Wie stehen Sie zur Bürgerbeteiligung im Land in Form von Volksbegehren
und mit welcher Begründung?
Die Bürgerbeteiligung ist ein ganz besonderes Anliegen nicht nur in der Kommune, sondern auch in Land, Bund und Europa. Die Zulassungskriterien und Ausschussgründe müssten hier deutlich zugunsten der BürgerInnen verändert werden. Als Instrument der direkten Bürgerbeteiligung darf es nicht unter restriktiven Bestimmungen leiden. Den BürgerInnen muss ein Instrument an die Hand gegeben werden das auch ein Mitspracherecht außerhalb der jeweiligen Wahlmöglichkeiten sichert.

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Aktion Durchblick MG
Hannelore Huber