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Manfred Zöllmer
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Frage von Olof M. •

Frage an Manfred Zöllmer von Olof M.

Sehr geehrter Herr Zöllmer,

Ich frage: Wie werden die Energie-Sektoren Strom, Wärme und Mobilität gekoppelt?

In Paris wurde im Herbst 2015 auf der letzten Klimaschutzkonferenz festgestellt, dass der einzige Weg zur Begrenzung der Klimaerwärmung die Dekarbonisierung ist.

Es wird momentan sehr viel über den Strom-Sektor diskutiert. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Energiewende im Wärmebereich darüber vergessen wird. Und bei Kfz wird vielfach bestritten, dass es überhaupt möglich sei, von der Verwendung fossiler Kraftstoffe weg zu kommen.

Wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, müssen in allen Energiesektoren Veränderungen geschehen.

Wärme ist die niederwertigste Form von Energie. Soll nur Wärme gemacht werden, dann reicht die Solarstrahlung auf Fenster und thermische Solarkollektoren. Nur steht Wärme überwiegend zu anderen Zeiten zur Verfügung, als sie gebraucht wird. Daher kann bislang kaum auf die Verbrennung von Kohlenstoff-haltigen Energieträgern verzichtet werden.

Erneuerbare Energie lässt sich nur bedingt integrieren. Zu gering sind hier die Speicherkapazitäten im Verhältnis zu den benötigten Mengen. Nachwachsende Rohstoffe, wie Holz, Getreide oder Rapsöl sind nicht in ausreichenden Mengen darstellbar. Sie entspringen auch einer Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion.

Als sinnvollster Weg erscheint derzeit die Stromproduktion aus Sonne und Wind und die Verwertung in allen Energie-Sektoren. Denkbar ist Speicherung in Batterien und Umwandlung in Wasserstoff/Methan zur Speicherung und Transport im Erdgasnetz. Die Umwandlung zu Wärme kann in Wärmepumpen erfolgen. Wasserstoff kann zurück verstromt werden. Methan kann ganz klassisch in Gasheizungen oder BHKW verbrannt werden.

Der Entwurf des EEG, den das BMWi vorgelegt hat, berücksichtigt dies nicht hinreichend. Bitte erklären Sie mir, wie das funktionieren soll.

Ausführlicher: http://www.energie-effizient-sparen.de/aktuelles/die-verzahnung-der-energie-sektoren/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Matthaei,

vielen Dank für Ihre Fragen zum EEG.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien war in den vergangenen Jahren eine Erfolgsgeschichte. Wenn heute über 30 Prozent des Stromverbrauchs von erneuerbaren Energien gedeckt werden, sind die Erneuerbaren längst den Kinderschuhen entwachsen und es ist meiner Meinung nach angemessen, das Förderregime auf die Etablierung im Markt auszurichten. Mit der Energiewende ist aber wesentlich mehr als nur der Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden. Der Strommarkt und das Stromnetz müssen ebenfalls entsprechend ertüchtigt werden. Das heißt, der Netzausbau, alle verfügbaren Flexibilitäten, die schrittweise Degression des Anteils der fossilen Energien und der weitere Ausbau der Erneuerbaren müssen in Einklang gebracht werden. Und das haben wir bislang nur zum Teil erreicht.

Wir müssen den Netzausbau vorantreiben, um den im Norden erzeugten Strom in die Industriezentren im Süden abführen zu können. Beim Netzausbau liegen wir weit hinter unseren Zielvorgaben, mit der Folge, dass der Strom aus dem Norden nicht abgeführt werden kann und stattdessen ersatzweise fossile Kraftwerke südlicher eingesetzt werden müssen mit entsprechend hohen Einsatzkosten. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Energieleitungsausbaugesetz haben wir die Weichen für einen strukturierten Ausbau der Stromnetze gestellt. Es wird aber vermutlich noch zehn Jahre dauern, bis wir unser Stromnetz einem zum großen Teil auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem angepasst haben.

Mit dem Ausschreibungsverfahren soll zum einen die Förderhöhe über ein wettbewerbliches Verfahren ermittelt werden, zum anderen soll über technologiespezifische Ausschreibungen die Ausbaumenge gesteuert werden. Dadurch soll die Einhaltung des geplanten Ausbaupfades sichergestellt werden. Der Ausbaukorridor für Windkraftanlagen an Land wurde in den vergangenen Jahren überschritten. Wir haben im EEG 2014 zwar die Vergütung für Windkraftanlagen an Land verändert, aber das neu eingeführte Referenzertragsmodell hat die unterschiedlichen Bedingungen zwischen windreichen und weniger windhäufigen Standorten nicht angemessen berücksichtigt. Deshalb sollen auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells die weniger windhäufigen Standorte im Süden mit Blick auf die Ertragssituation zukünftig eine genauso hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Wir wollen dadurch den Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilen und damit auch die Übertragungsnetze entlasten.

Um eine Harmonisierung von Netzausbau, Rückgang des Anteils fossiler Energieträger und Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erreichen, soll der Gesamtausbaukorridor für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Jahr 2025 nicht über dem im EEG 2014 festgelegten Ziel liegen (45% Anteil EE am Stromverbrauch in 2025). Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des EEG sieht vor, den Onshore-Windausbau an den Ausbau von Offshore-Windanlagen, der Solarenergie und den anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen anzupassen. Dabei ist auch eine Untergrenze für den Ausbau von Windanlagen an Land in der Diskussion. Da Onshore-Wind als günstigste Erzeugung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gelten, sehen wir den Ausbau dieser Technologie als alleinigen Anpassungsfaktor kritisch. Auch hier ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen.

Wir haben das Ziel, die Vielfalt der Betreiber von Erneuerbarer-Energien-Anlagen bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen zu wahren. Neben großen Projektierern sollen weiterhin Stadtwerke und Bürgerenergiegesellschaften eine Chance haben, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Mit dem Ziel, Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen im Bereich Onshore-Wind nicht zu benachteiligen, enthält der EEG-Entwurf Kriterien zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Werden diese Kriterien erfüllt, dann können Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an Ausschreibungen teilnehmen. Wir haben Zweifel, ob dieser Weg in der Realität umsetzbar ist. Das sogenannte „Versicherungsmodell“ ist als Alternative weiterhin in der Diskussion. Danach sollen kleinere Bieter mit ggf. nur einem Projekt in einem Pool zusammengefasst werden und durch die Vielzahl der Projekte das Zuschlagrisiko des einzelnen verringert werden.

Biogasanlagen im Bestand sollen über Ausschreibungen gefördert werden. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Biomasse die teuerste erneuerbare Energie ist und das Rest- und Abfallstoffe endlich sind, will man sie nicht über weite Strecken zur Anlage transportieren. Wir wollen den Bestand modernisieren, auch um das Know-how im Anlagenbau im Land zu halten und weiterzuentwickeln. Wenn zukünftig bei steigendem Strompreis Biogasanlagen als Flexibilitätsoption ergänzend zu den fluktuierenden eingesetzt werden, könnte ihre wirtschaftliche Bilanz sich entscheidend verbessern.

Ich bin davon überzeugt, dass wir durch eine ausgewogene Berücksichtigung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit die Energiewende zum Erfolg führen werden. Auf dem Weg dorthin sind wir auf die Mitwirkung von jedem angewiesen, vom Bürger und vom Unternehmer, vom Verbraucher und vom Produzenten. Mit dem EEG 2016 wollen wir die Grundlage hierfür weiter ausbauen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer, MdB