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Frage von Rüdiger G. •

Frage an Manfred Gönsch von Rüdiger G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gönsch

im Landtagswahlkampf ist die Durchführung des (Jugend) Strafvollzuges ein Thema, besonders das Problem der Rückfall Häufigkeit wird thematisiert.

Zu diesem Thema ist mir während eines USA Besuches folgendes aufgefallen.

Es gibt dort pro Bundesstaat ein im Internet einsehbares Sexual Straftäter Register.

Gesuchte bzw. bereits freigelassene Straftäter werden hier mit Foto, Name, Adresse, Straftat und einer Prognose zur Rückfallwahrscheinlichkeit veröffentlicht.
Ein Beispiel dazu können Sie hier finden:
http://www.esorn.ag.state.oh.us/Secured/p23.aspx?oid=39333

Könnte auch bei uns ein solches öffentliches Register z.B. eine Erweiterung des Straffvollzuges mit der Elektronischen Fußfessel sein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr Gruhle,

haben Sie vielen dank für Ihre Anfrage vom 3. Januar und bitte um Ihr Verständnis, dass ich erst jetzt zu einer Beantwortung komme.

Sie stellen zwei Fragen:

1) halte ich die sog. Elektronischen Fußfesseln für wenig sinnvoll und effektiv. Obwohl das hessische Justizministerium sich alle Mühe gegeben hat, diese Einrichtung populär zu machen, greifen nur sehr wenige Richterkollegen auf diese zurück, da sie Gefängniserfahrung nicht ersetzen kann und bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, nicht notwendig ist. Im übrigen ist der dazu notwendige Personalaufwand außerordentlich hoch. Diese Kapazitäten könnten sinnvoller bei der allgemeinen Bewährungs- oder Gerichtshilfe eingesetzt werden. Im übrigen weise ich darauf hin, dass die elektronische Fußfessel von der CDU/FDP - Landesregierung ausdrücklich zur Haftvermeidung eingeführt wurde, um Gefängniskosten zu sparen.

2) Die von Ihnen angesprochenen öffentlichen Register von Sexualstraftätern ( Was zählt alles darunter? Auch Tätscheleien pubertierender Jugendlicher? etc. ) in den USA werden in Deutschland von allen Experten einhellig abgelehnt, da sie mit unserer Verfassung nicht vereinbar, vor allem aber auch wirkungslos, ja kontraproduktiv sind.
Von solchen Veröffentlichungen lassen sich gerade wirklich gefährliche Straftäter nicht abschrecken. Sie müssen vielmehr behandelt, und wenn dies nicht möglich ist, auch weggesperrt werden. Bei anderen führen die öffentlichen Register zu Ausgrenzungen und verhindern eine Resozialisierung. Nicht ohne Grund haben die mitteleuropäischen Rechtskulturen den mittelalterlichen Pranger als Sanktionsform aufgegeben.

Ich bedanke mich nochmals für Interesse, hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie im Internet unter www.goensch.de eine ausführliche Stellungnahme zu justizpolitischen Fragen finden.

Mit allen guten Wünschen für 2008 und freundlichen Grüßen
verbleibe ich Ihr

Manfred Gönsch