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Maik Reichel
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Frage von Henrik W. •

Frage an Maik Reichel von Henrik W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Reichel,

Sie sprechen in folgendem Absatz von "gefährlichen Missverständnissen" ...

"Nach den Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion muss im neuen Waffenrecht dann z.B. auch das Verbot von so genannten Anscheinswaffen, die in der Vergangenheit mehrfach zu gefährlichen Missverständnissen geführt haben, geregelt werden." [Antwort vom 17.7.2007 an Herrn Harr, Anm. d. Red.]

Worauf beruht diese Erkentniss? Könnten Sie freundlicherweiser ganz *konkret* ein solches GEFÄHRLICHES Missverständniss benennen!

Vielen Dank für Ihre Zeit.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wellschmidt,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11.09.2007

Umfassende Recherchen ergaben, dass gefährliche Missverständnisse nicht konkret dokumentiert werden. Waffen dieser Art veranlassen einen jeden Polizeibeamten zum Griff nach der Dienstwaffe beim Sichten solch eines Objektes. Es muss schließlich von der Echtheit ausgegangen werden. In Fällen, in denen das Missverständnis zügig aufgeklärt werden kann, findet oft eine mündliche Ermahnung statt und eine solche wird ja nicht verschriftlicht; im selben Zuge wird die Anscheinswaffe sogleich sichergestellt. Abgesehen vom Missbrauch solcher Waffen, der z.B. zu Beschädigungen an Autos oder Laternen führen kann, sind konkrete Fälle mit dem Vermerk „gefährliche Missverständnisse durch Anscheinswaffen“ nicht bekannt. Diese werden im Strafregister ebenso als Delikte aufgeführt, wie diejenigen mit echten Waffen und sind daher nicht ohne enormen bürokratischen Aufwand, der die Sichtung einer jeden Akte, die einem Waffendelikt zuzuordnen ist, zur Folge hätte, zu unterscheiden.

Falls Interesse besteht, ist es möglich, Ihnen einige vom LKA Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellte Fotos von Anschauungsobjekten zukommen zu lassen. Setzen Sie sich dazu bitte mit meinem Berliner Büro ( maik.reichel@bundestag.de ) in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reichel, MdB