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Ludwig Spaenle
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Frage von Thomas S. •

Frage an Ludwig Spaenle von Thomas S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Steinbach,
Sehr geehrter Herr Spänle,

F. K. weist in Ihrer am 11.12.2012 an Herrn Spänle erfolgten Fragestellung auf
massive Probleme, auf welche die geplante Einschulung ihrer gehbehinderte Tochter an einer Regelschule stösst, da auf Grund von Finanzierungsproblemen die dafür in Frage kommende Schule nicht darauf vorbereitet ist.

Auf diese Frage antwortet am 09.01.2013 Frau Oberregierungsrätin Nicole Steinbach, doch
trotz der Länge ihrer Antwort finden sich dort m.E. kaum praktikable Lösungsansätze des
benannten Problems.

Frau Steinbach weist auf die Zuständigkeit der Kommunen bezogen auf den barrierefreien Ausbau der Schulen und dass die Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgabe vom Staat unterstützt werden können, Zitat Frau Steinbach:

"Für die sich aus der Schulaufwandsträgerschaft ergebenden Belastungen der Kommunen hat der bayerische Gesetzgeber Vorsorge getroffen: Nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) gewährt der Staat nach Maßgabe der Bewilligung im Staatshaushalt zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel den Gemeinden Zuweisungen zum Bau von Schulen. Dass Gemeinden diese Kosten ohne Hilfe des Staates schultern müssen, ist daher nicht zutreffend."

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_ludwig_spaenle-512-11314--f364587.html#q364587

Frage 1:

Frau Steinbach spricht von "Zuweisungen zum Bau von Schulen".

Betreffen diese Zuwendungen nur den Neubau von Schulgebäuden
oder können diese auch für den Aus- bzw. Umbau bestehender Schulen erteilt werden?

Frage 2:

In welchen Anteilen zu den Gesamtkosten sind solche Zuwendungen möglich?

Frage 3:

Glauben Sie Herr Spähn, dass diese Zuwendungsmöglichkeiten wirklich ausreichen,
um den Kommunen die barrierefreie Gestaltung aller Regelschulen in den nächsten 4 Jahren
zu ermöglichen?

Frage 4:

Oder wird nicht auch der Inklusionsgedanke spätestens dann in Frage gestellt,
wenn das ein entsprechendes Geld kostet?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schüller,

als Besucher der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de haben Sie mit Bezug auf ein Schreiben des Staatsministeriums vom Januar 2013 Nachfragen an Herrn Minister Dr. Spaenle gestellt. Diese beziehen sich auf Kosten, welche im Zuge der Unterrichtung körperbehinderter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen für die kommunalen Sachaufwandsträger entstehen können. Im Auftrag von Herrn Staatsminister darf ich Ihnen antworten.

Wie in eingangs benanntem Schreiben mitgeteilt, gewährt der Staat nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Gemeinden Zuweisungen zum Bau von Schulen (Neubau, An- und Umbauten). Federführendes Ressort ist insoweit das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, welches auch generell für die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich zuständig ist. Der Finanzausgleich zwischen den staatlichen und kommunalen Ebenen betrifft zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens und begründet im Ergebnis ein ausgewogenes und auf den Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Ebene (z. B. Kommunalsteuern, Bundesmittel, Gebührenerhebung) basierendes Finanzierungssystem. Gerade im schulischen Bereich zeigt sich die finanzielle Verantwortung zwischen den einzelnen Ebenen besonderes differenziert, was nicht zuletzt auf die entsprechende Verankerung in der Bayerischen Verfassung (BV) zurückzuführen ist. So bestimmt Art. 133 BV, dass bei der Einrichtung öffentlicher Bildungsanstalten Staat und Kommunen zusammenwirken. Ich bitte Sie, diese gemeinsame Verantwortung von Staat und Gemeinden auch im Hinblick auf das Ziel eines inklusiven Schulwesens zu sehen. Die Umsetzung der Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle öffentlichen Stellen vor besondere Herausforderungen stellt. Hierzu sei nochmals versichert, dass sich der Freistaat Bayern seiner Verantwortung bewusst ist und bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen hat.

Im Hinblick auf Ihre Fragestellungen zum konkreten Vollzug der Vorschriften des FAG bitte ich um Verständnis, Sie an das Bayerische Staatsminis-terium der Finanzen als zuständiges Ressort zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Tanja Götz
Ministerialrätin