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Ludwig Spaenle
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Frage von Claudia von W. •

Frage an Ludwig Spaenle von Claudia von W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

anlässlich der geplanten Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes möchte ich heute den Kontakt zu Ihnen suchen, um eine Anfrage an Sie zu stellen.

Durch die geplante Änderung der Schulfinanzierung (BaySchFG) entsteht eine existenzgefährdende finanzielle Schieflage, zulasten der privaten Schulen in freier Trägerschaft .
Generell ist sicherlich eine pauschale Auszahlung der Sachkosten an sich zu begrüßen. Neben der allerdings nicht ausreichenden Höhe der Pauschale entsteht durch die Einbeziehung der Miete und der Schülerbeförderung ein sehr großes Ungleichgewicht.

Im Koalitionsvertrag steht die Stärkung der Privatschulen und der kommunalen Schulen als ein Ziel:
" Wir wollen die Privatschulfinanzierung verbessern und vereinfachen. Wir stehen für den fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Schulen."

Dies muss umgesetzt werden und nicht die geplante Änderung des BaySchFG durch die der entgegengesetzte Weg beschritten wird.

Die geplanten Änderungen dürfen in dieser Art und Weise nicht in Kraft treten, da sie einen Fortbestand der privaten genehmigten Volksschulen, darunter 80 Montessori-Schulen, in Bayern gefährden!

Ich freue mich auf Ihre geschätzte Stellungnahme und verbleibe mit freundlichem Gruß,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle, dankt für Ihre Mail vom 29. Januar 2011.

In seinem Auftrag kann ich Ihnen antworten.

Der Bayerische Landtag hat am 7. April 2011 eine Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes beschlossen, mit der die staatliche Förderung des Schulaufwands privater Volksschulen neu geregelt wird. Die neu verabschiedete Fassung des Gesetzes stellt eine ausgewogene, den Interessen der einzelnen Schulträger sehr weitgehend entgegenkommende Regelung vor. Die Kernpunkte der Reformen sind:

- Neben den Leistungen zum Personalaufwand erhält ein Träger einer privaten Volksschule je Schuljahr und Schüler eine pauschale Förderung zum Schulaufwand (einschließlich Schülerbeförderung) in Höhe von 1.624 €. Schulen mit weniger als 100 Schüler erhalten einen Zuschlag.

- Daneben werden Leistungen für Baumaßnahmen (Förderquote bei staatlich genehmigten Schulen: 70 %) und für Lernmittel gewährt.

- Die sog. Karenzzeit, während der eine neu gegründete Schule der eingeschränkte staatliche Leistungen erhält, beträgt wie bisher 2 Jahre. Die staatliche Förderung setzt voraus, dass die Schule insgesamt mindestens 14 Schüler hat.

- Zum 1. August 2013 wird bei Bedarf eine Anpassung der Regelungen zu den Pauschalbeträgen erfolgen.

- Schulträger, deren Schulaufwand bislang höher lag als der Pauschalbetrag, erhalten für einen Übergangszeitraum von 8 Jahren einen abschmelzenden Ausgleichsbetrag.

Insgesamt werden mit der Neuregelung rund 60 % der privaten Volksschulen höhere staatliche Leitungen erhalten als nach bisheriger Rechtslage.

Weitere Vorteile der Neuregelung sind, dass das bisherige, für die Träger außerordentlich verwaltungsaufwändige Spitzabrechnungsverfahren entfällt und dass die Träger bei der Verwendung der staatlichen Förderleistungen wesentlich flexibler verfahren können. Grundsätzlich begrüßen auch die Schulträger ein solches vereinfachtes Förderverfahren.

Die neuen Fördergrundsätze bieten den privaten Volksschulen weiterhin eine gesicherte finanzielle Basis; die staatlichen Leitungen sind nun für die Schulträger im Voraus berechenbar und gewährleisten den Schulen ein deutlich höheres Maß an Eigenverantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Tanja Götz
Ministerialrätin