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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Elisa B. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Elisa B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zum dem Vorhaben der derzeitigen Justizministerium, die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich zuzulassen sowie das (zunächst nur??) kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer zu ermöglichen?
Wird dieses Vorhaben in Ihrer Fraktion kommuniziert? Ist die Meinungsbildung bereits erfolgt oder gibt es noch Diskussionen? Gibt es eine nennenswerte Anzahl von Fraktionsangehörigen, die dagegen sind?
Falls Sie selbst diesem Vorhaben positiv gegenüberstehen: Warum sehen Sie es positiv, Ihren Souverän (!) mittelfristig auszutauschen? Welche Vorteile sehen Sie darin für Ihre Partei?

Glauben Sie, die so mit deutschen Souveränitätsrechten ausgestatten Türken würden die SPD wählen? Wissen Sie, dass sich in NRW schon reine Islamparteien (mit Verbindung zu Milli Görus) gegründet haben? Glauben Sie, die SPD wäre für Doppelpasstürken eine Alternative zu einer Islam- bzw. Türkenpartei?

Eine Reihe von „alten SPD-Wählern“ in meinem Bekanntenkreis (ich war auch mal ein solcher) will nicht glauben, dass ich Recht habe mit der Behauptung, die SPD positioniere sich bereits für die Doppelstaatlichkeit und das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Was kann ich diesen Leuten vor der Bundestagswahl sagen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Brandt,

gerne antworte ich auf Ihre Frage vom 25. August 2009 zur doppelten Staatsbürgerschaft und dem Kommunalwahlrecht für sogenannte Drittstaatsangehörige.

Zur doppelten Staatsbürgerschaft:

Unsere Bundesjustizministerin Zypries hat sich unlängst wiederholt für die Möglichkeit ausgesprochen, in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die SPD und auch ich kämpfen dafür seit Jahren.

Im Zuge der Beratungen zum Staatsangehörigkeitsrecht im Jahr 2000 wurde das sogenannte Optionsmodell eingeführt, weil die konservative Mehrheit im Bundesrat damals keine andere Entscheidung zuließ. Kinder, die in Deutschland geboren werden und deren Eltern ein langfristiges Aufenthaltsrecht haben, erwerben die deutsche Staatsbürgerschaft und die der Eltern. Mit Eintritt der Volljährigkeit müssen sie sich aber entscheiden (optieren) - zwischen der deutschen und der ihrer Eltern. Haben sie sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, so verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit per Gesetz. Die Regelung wurde zehn Jahre rückwirkend eingeführt, so dass seit 2008 die ersten Jugendlichen davon berührt sind. Dieser erste Jahrgang muss sich bis 2013 entschieden haben.

Die heutige Regelung bringt große Probleme mit sich: Viele der betroffenen Jugendlichen finden sich in einem Loyalitätskonflikt wieder. hre Heimat und ihre Lebenswirklichkeit finden sie in Deutschland. Hier sind sie geboren, haben ihre Freunde, ihre Sportclubs, kurz: hier leben sie ihr Leben. Gleichwohl fühlen sich viele den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Deren Staatsbürgerschaft aufzugeben, kann als Akt der Abkehr von eigenen Traditionen missverstanden werden und fällt ihnen daher oft schwer. Ich kenne viele Jugendliche mit doppelter Staatsbürgerschaft, die sich der Heimat ihrer Eltern genauso verbunden fühlen, wie ihrer Heimat Deutschland, in der sie von Geburt an leben. Warum müssen wir sie dazu zwingen, sich zu entscheiden? Das leuchtet mir nicht ein.

Unsere Forderung haben wir deshalb auch noch einmal im Regierungsprogramm 2009 klargestellt:

„Doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren wir - die Menschen sollen sich
mit dem Land ihrer Herkunft und mit Deutschland identifizieren.“

Zum Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer:

Meine Partei und auch ich unterstützen diese Initiative. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen:

In Deutschland leben heute rund 7,3 Millionen nichtdeutsche Staatsangehörige. Jede fünfte Eheschließung ist binational, jedes vierte Neugeborene hat mindestens einen nichtdeutschen Elternteil. Die letzten 50 Jahre Migrationgeschichte waren eine große Erfolgsgeschichte für unser Land: Eine große Zahl von Ausländerinnen und Ausländern fühlen sich in unserem Land zuhause und arbeitet - teilweise in der dritten Generation - hier und trägt so zu unserem Wohlstand bei.

Andererseits gibt es Probleme: Der Anteil Jugendlicher mit Migrationshintergrund ohne Schulabschluss hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen, die Beschäftigungsquote bei bestimmten Zuwanderergruppen geht weiter zurück. Wir müssen uns angesichts dessen fragen, welche Anstrengungen in Deutschland weiter nötig sind, um eine optimale gesellschaftliche Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu erreichen. Ein Vorschlag ist - neben vielen anderen - die Einführung eines Kommunalwahlrechts für sogenannte Drittstaatsangehörige.

Die Diskussion über seine Einführung gibt es schon lange. Sowohl der Koalitionsvertrag der Großen Koalition aus dem Jahr 2005 als auch der Nationale Integrationsplan von 2007 formulieren einen diesbezüglichen Prüfauftrag. Vergangenes Jahr hat der Deutsche Bundestag eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt, bei der die Mehrzahl der geladenen Sachverständigen zu dem Ergebnis kam, dass einem kommunalen Ausländerwahlrecht keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen.

Für tausende EU-Bürger ist die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene mitbestimmen zu können eine Selbstverständlichkeit. Das erlaubt unser Grundgesetz in Artikel 28 Absatz 1 Satz 3. Grund für die Einführung eines Wahlrechts für EU-Ausländer war es, die europäische Integration weiter zu vertiefen. Die Regelung stellt heute niemand mehr in Frage, wir haben mit ihr sehr gute Erfahrungen gemacht.

Mir will nicht recht einleuchten, dass ein Spanier in Deutschland in seiner Gemeinde Stadtrat werden, ein Ukrainer ihn aber nicht einmal wählen darf. Die Folge ist eine Zwei-Klassen-Ausländergesellschaft, in der ein großer Teil der Ausländerinnen und Ausländer keinerlei politische Teilhabemöglichkeiten hat.

Norweger, Amerikaner oder Chinesen, die seit zehn Jahren oder länger in Deutschland leben und arbeiten, sind von Entscheidungen, die direkt vor ihrer Haustür passieren, genauso betroffen wie Deutsche; von Schwimmbadschließungen, Kindergarten-beitragserhöhungen oder der Frage, wo und wie Spielplätze oder Sportstätten errichtet oder erhalten werden müssen. Sollen sie dort nicht auch eine Stimme haben? Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit: Wer von Entscheidungen unmittelbar berührt ist, sollte auch die Möglichkeit haben, über sie mitzubestimmen.

Natürlich gibt es die Möglichkeit, auch die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Das sollte aber kein Zwang sein. In Spanien leben dauerhaft tausende deutsche Staatsbürger, für die es aus vielen Gründen nicht in Frage kommt, den deutschen Pass aufzugeben und die dennoch die spanischen Kommunalvertretungen mitwählen können. Dass sie spanische Staatsbürger werden, verlangt dort niemand von ihnen. Das sollten wir deshalb auch in Deutschland nicht verlangen.

Natürlich kann das Kommunalwahlrecht nicht für jeden Ausländer gelten, der hier nur kurz lebt. Deshalb brauchen wir Mindestaufenthaltspflichten von zum Beispiel fünf oder sechs Jahren.

In den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien, Estland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Ungarn und der Tschechischen Republik gibt es dieses Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Drittstaatenangehörige unter unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen schon. Warum sollte Deutschland nicht auch von den guten Erfahrungen dort profitieren?

Klar ist: Integration ist keine Einbahnstraße. Wir wollen, dass sich die Ausländerinnen und Ausländer aktiv in unsere Gesellschaft einbringen und ihre Städte und Gemeinden mitgestalten. Das Wahlrecht ist deshalb auch eine Aufforderung und gibt eine besondere Verantwortung, sich noch stärker in unsere Gesellschaft einzubringen.

Ziel von Integrationspolitik ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer kann dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Denn gleichberechtigt ist nur, wer politische Prozesse mitgestalten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB