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Antwort 13.06.2017 von Karsten Möring CDU

(...) In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gibt es in der Anlage 11 eine Liste, von Ländern, deren Führerscheine umgeschrieben werden können. Ein ausländischer internationaler Führerschein, z.B. also auch ein syrischer, wenn der überhaupt ausgestellt worden ist, berechtigt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes nur sechs Monate zum nicht gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen, kann jedoch auch danach noch unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche Fahrerlaubnis „umgetauscht“ werden. (...)

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Antwort 01.06.2017 von Karsten Möring CDU

(...) Ich plädiere für ein weitergehendes Verkaufsverbot von AdBlue¬Emulatoren, mit denen die Bordelektronik manipuliert werden kann. Damit können die erforderlichen Eingriffsinstrumente für die Marktüberwachung geschaffen werden, so dass nicht nur die Fahrzeughalter (z.B. durch den Entzug der Betriebserlaubnis) belangt werden. (...)

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Antwort 11.07.2016 von Karsten Möring CDU

(...) Sehr geehrter Herr Lange, in diesem Sinne gehen wir mit dem EEG 2016 einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer umweltverträglichen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Aus Sicht der Bundesregierung kann auch mit dem neuen EEG ein Ökostrom-Anteil von über 80 Prozent bis zur Jahrhundertmitte erreicht werden. (...)

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Antwort 28.06.2016 von Karsten Möring CDU

(...) Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. (...)

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Antwort 19.02.2016 von Karsten Möring CDU

(...) Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. (...)

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Antwort 19.02.2016 von Karsten Möring CDU

(...) Auf der anderen Seite ist die Frage, ob ein Werkvertrag vorliegt oder in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen wird, problematisch und in der Praxis nicht einfach zu beantworten. Ich denke, dass dies anhand bestimmter von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien gut zu bewerten ist, gerade aufgrund der Vielzahl von Einzelfällen. (...)