
(...) Es wird erwogen, die sterblichen Überreste - nach eingehender Untersuchung auch durch den Volksbund und abhängig von ihrer noch festzustellenden Gesamtzahl - auf einer der bestehenden deutschen Kriegsgräberstätten in Polen beizusetzen (wofür sich wegen der Nähe zu Marienburg in erster Linie Danzig anböte). Das auf einer deutschen Kriegsgräberstätte garantierte "ewige Ruherecht" der zivilen oder militärischen Kriegstoten ist ein wichtiges Argument für eine Bestattung auf einem deutschen Kriegsgräberfriedhof in Polen (und nicht auf einem städtischen Friedhof, etwa in Marienburg). Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass die Toten alsbald nach Abschluss der Ermittlungen und möglichst weitgehender Klärung der Hintergründe eine würdige letzte Ruhestätte finden. (...)