(...) Der Parlamentsbeschluss zur Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie vom Mai 2005 sieht in der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vor, dass Bereitschaftsdienst grundsätzlich als Arbeitszeit zu gelten hat. Eine Trennung des Bereitschaftsdienstes, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, in eine aktive und eine inaktive Bereitschaftszeit, hat das Europäische Parlament abgelehnt. (...)
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