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Jutta Kreitz
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Frage von Evelyn H. •

Frage an Jutta Kreitz von Evelyn H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr Keitz,

mit Befremden muss ich feststellen, dass trotz Ankündigung in der LVZ vom 07./08.2013 "Sechs Kandidaten warten auf Leser-Fragen" bis heute keine der von meinen Vorgängern gestellten Fragen von Ihnen beantwortet wurde. Ich versuche es trotzdem. Die erste Beratung mit Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in Schkeuditz ergab für die Anwesenden ein erschreckendes Bild. Mehrere Stadtteile unserer Stadt sind nachts von einem über dem von der Bundesregierung empfohlenen Richtwert von 55 dB von einem bis zu 18 dB überschrittenen Wert betroffen, wenn alle Verkehrseinflüsse (Bahn, Straßen und Fllugplatz) addiert werden. Dabei ist der Bodenlärm des Flughafens (DHL) noch nicht berücksichtigt. Damit wir uns richtig verstehen - ab 55 dB treten nachweislich gesundheitliche Schäden auf. Das heißt, Schkeuditz ist nachts die mit Abstand lauteste Stadt (Gemeinde) Ihres Wahlbezirkes. Um so unverständlicher ist es, dass Sie als Bundestagskandidat nicht auf dieses Problem eingehen. Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um das Leben hier in Schkeuditz ohne gesundheitliche Gefährdungen zu ermöglichen? Leere Worthülsen haben wir jahrelang vernommen. Uns fehlen einfach nur Taten. Wir sind gern Bürger von Schkeuditz, wollen es jedoch ohne nächtlichen Lärmterror sein.

Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Hütel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hütel,

durch meine Erkrankung komme ich erst jetzt dazu, Ihre Frage zu beantworten.

Ich habe volles Verständnis für Ihre Lage und werde Sie gerne in Ihrem Protest gegen dem Lärmterror durch den Flughafen unterstützen.
Doch wir leben in einem Rechtsstaat. Für jeden Vorgang gibt es Rechtsbestimmungen, Verordnungen und Gesetze. Diese Vorschriften und Gesetze muss jedes Unternehmen, ob groß oder klein, einhalten.

Wenn man eine Änderung des momentan unerträglichen Zustandes erreichen möchte, muss eine Bürgerinitiative an diesen Punkten ansetzen und prüfen lassen, ob die Grundlagen, die zur Betriebsgenehmigung geführt haben, sich geändert haben. Das muss von Juristen geprüft werden. Die Bundesregierung und der einzelne Abgeordnete kann nur indirekt über die Gesetzgebung darauf Einfluss nehmen. Und das ist auch gut so, denn sonst könnte die Politik willkürlich in unser Leben eingreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jutta Kreitz