Johannes Winkel
CDU
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Frage von Heribert K. •

Müsste das Sozialstaatsprinzip als Minimum einem Mindestlohnbezieher , der 40 Jahre vollzeitbeschäftigt war, nicht ein Mindestrente ermöglichen? MINDESTLOHN=MINDESTRENTE

Sehr geehrter Herr Winkel, gebietet unser Sozialstaatsprinzip nicht, dass ein langjährig versicherter Mindestlohnbezieher nach 40 Beitragsjahren eine MINDESTRENTE bezieht, bei der er nicht erstmalig aufs Sozialamt muss, um eine Rentenaufstockung zu beantragen? Während der 40 Beitragsjahre zahlt dieser Arbeitnehmer Stand 2026 monatlich mindestens 150 Euro Lohnsteuer Steuerklasse 1, die dem System und dem Arbeitnehmer sowohl für die Rente als auch für Kranken-Pflegeversicherung fehlen. Wird damit nicht das zukünftige Existenzminimum besteuert, wenn dieser Arbeitnehmer später "aus eigener Kraft" nur etwa 800 bis 900 Euro Rente erhält? Muss der Mindestlohn nicht zur Mindetrente führen? Muss in der Rentendiskussion nicht auch die Frage des Grundfreibetrags diskutiert werden? Anstelle von Lohnsteuer könnten Beiträge zur Sozialversicherung i.H.v 150 Euro erhoben werden... Ist eine Rentenreform ohne parallele Steuerreform überhaupt denkbar?

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
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