Hendrik Streeck
CDU
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Frage von Christoph D. •

Weshalb werden berechtigte Interessen auch nichtgewerblicher Nutzer von Lachgas bei der Novelle NPSG nicht berücksichtigt ?

Das Bundeskabinett plant aktuell ein Verkaufsverbot von N2O-Kapseln für Sahnesiphons über 8,0g. Eine Kapselgröße von 8,4 g ist hier handelsüblich und etabliert, das Verbot betrifft somit auch zahllose Profi- / Hobbyköche in einer Weise, die mutmaßlich beim Entwurf der Vorlage zur Änderung des Gesetzes nicht bedacht wurde oder die mit Vorsatz diese Kreise ohne Not und erkennbaren Sicherheitszugewinn beeinträchtigen soll (schwer vorstellbar).

Die berechtigte Intention des Gesetzgebers (Schutz Jugendlicher vor dem Missbrauch einer gesundheitlich problematischen Substanz bei inhalativem Missbrauch / Gebrauch) kollidiert hier in meinen Augen klar mit den Bedürfnissen jener Anwender, die N2O bestimmungsgemäß als Teil einer modernen Zubereitungsmethode in der Gastronomie / der nichtgewerblichen Kochkunst nutzen.

Warum wurde keine Obergrenze innerhalb der AUCH marktüblichen Kapselgrößen für die bestimmungsgemäße Verwendung von N20 von 8,4 oder knapp darüber gewählt ?

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Hendrik Streeck
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