Frage von Florian S. •

Hallo Frau Reichinnek, werden Sie sich aufgrund der neuerdings erfolgten Einstufung der AFD als rechtsextremistisch aktiv für ein Parteiverbotsverfahren einsetzen?

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Antwort von
Die Linke

Guten Tag Herr S.,

gemeinsam mit über 100 anderen Mitgliedern des Bundestages haben Abgeordnete der Linken am 13.11 vergangenen Jahres den parteiübergreifenden Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD eingereicht. Wir waren damals überzeugt, dass der Antrag notwendig und gerechtfertigt ist und wir sind es noch heute.

Die Bedingungen, um das höchste Gericht mit einer Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beauftragen, waren schon damals erfüllt. Die Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sollte nun auch den letzten Zweifler*innen deutlich machen, dass wir es bei der AfD mit Feinden der Demokratie zu tun haben. 

Die Partei zielt durch Programm, Praxis und Verhalten ihrer Anhänger*innen auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, weil sie die Menschenwürde, eines der „Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind" (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017), an einen Volksbegriff bindet, der rassistisch ist und dem Grundgesetz widerspricht. Jede politische Macht, die sie bisher errungen hat, nutzt die AfD dazu, die Entrechtung von Minderheiten vorzubereiten, Gegner*innen zu bekämpfen und die Institutionen von Demokratie und Rechtsstaat zu sabotieren und verächtlich zu machen. Ihre anhaltenden Erfolge erfüllen, anders als im Fall der NPD, außerdem das Kriterium der Potentialität. Die Partei könnte also in absehbarer Zeit über die Macht verfügen, ihre Ziele umzusetzen.

Ich fühle mich als Mitglied des Bundestages dem Grundgesetz, dem Schutz unserer Demokratie und vor allem den Menschen in unserem Land verpflichtet. Unter diesen Menschen sind viele, die von der AfD und deren Anhänger*innen bedroht werden und deren Leben schon jetzt empfindlich beeinträchtigt wird. Ich denke, wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren und müssen nun endlich einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Viele Grüße

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