(...) 2 AufenthG mag Ihnen irreführend erscheinen. Dennoch ist der „Besitz einer Aufenthaltserlaubnis“ hier nur im Sinne des § 28, Abs. 1 zu interpretieren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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