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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Andreas M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

mit einigem Unverständnis habe ich in der aktuellen Diskussion um die Investitionseinlagen von Riesterrenten in Hersteller von Streubombenmunition zur Kenntnis genommen, dass dieses Investment für Banken in einigen europäischen Ländern (einschließlich Großbritannien) vom Gesetzgeber verboten ist, in Deutschland wohl aber nicht.

Ich möchte Sie gerne dazu folgendes fragen:

Wurde während der Regierungszeit von Rot/Grün durch die Grünen ein solches Verbot auch für Deutschland angestrengt? Warum kam es nicht zu einem Verbot?

Werden sich die Grünen zukünftig für ein solches Verbot einsetzen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Munn

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Munn.

Im Bundestag bin ich nur selten und meist nur, wenn es um juristische Probleme geht, mit Fragen der Rüstungsproduktion befaßt. Zuständig sind die Mitglieder des Verteidigungsausschusses. Das war auch in Zeiten der rot/grünen Koalition so. Deshalb weiß ich nicht sicher, ob seinerzeit gesetzliche Regelung für ein Verbot von Investitionen in Firmen, die Munition herstellen, vorgeschlagen wurde. Ich vermute aber dies war nicht der Fall. Damals waren die jetzt in der Monitorsendung veröffentlichten Informationen über die Investitionen aus Riesterrentenfonds in Firmen, die Streumunition produzieren, wohl nicht bekannt. Unter Rot/Grün haben sich Die Grünen für die Ächtung von Streumunition eingesetzt. Das internationale Oslo-Abkommen zur Ächtung von Streumunition kam leider erst später zustande. Es tritt heute am 1. August in Kraft. Es wurde 2008 ausgehandelt und neben über 100 anderen Staaten auch von Deutschland unterzeichnet. Danach ist in § 18 a des Kriegswaffenkotrollgesetzes ein Verbot und in § 20 a dieses Gesetzes die Strafbarkeit der Herstellung, des Erwerbs, der Ausfuhr und des Handels mit Steumunition gesetzlich eingeführt worden. Das Gesetz verbietet und stellt unter Strafe aber auch die Förderung solcher Handlungen. Das wird häufig übersehen. Gefördert aber wird die Herstellung von Streumunition auch durch Hingabe von Finanzmitteln. Darunter kann auch die Investition mit Geldern aus Fonds von Riesterrenten fallen. Sie wären also auch in Deutschland verboten und strafbar.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele