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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Michael B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Grünen Männer, zumindest die aus NRW, haben ein Männermanifest herausgegeben, in dem es z. B. heisst, dass "Die Wiege der Gleichberechtigung ist wie so oft die Bildung und Erziehung." ( http://tinyurl.com/y863nqk ).

Im Rahmen der Bildung und Erziehung lehren viele Mütter ihre Söhne zu arbeiten, etwas in ihrem Leben zu leisten. Viele dieser Söhne haben soviel Vertrauen in ihre Kräfte, dass sie dann auch ein Kredit aufnehmen, sagen wir 200000 EUR, um z. B. eine Wohnung zu kaufen. Kurz danach heiraten sie, weiterhin auf ihre Leistungsfähigkeit vertrauend.

Manch einem kann es allerdings passieren, dass er nach jahrelanger Abbezahlung des Kredites und Ansammlung eines Vermögens von 200000 EUR, mit der Scheidung rechnen muss.

Nun hat der Rechtausschuss des Bundestages den Regierungsentwurf des Gesetzes zum Zugewinnausgleich (DRS 16/10798, http://tinyurl.com/3xrzv3g , Artikel 1, Punkt 7) dahingehend "korrigiert" (DRS 16/13027, http://tinyurl.com/2ubh4cm , Punkt 1, b)), dass die Begrenzung der Ausgleichsforderung nicht mehr durch die Hälfte, sondern durch das gesamte Endvermögen gegeben ist.

Aufgrund des Zugewinns in Höhe von 400000 EUR muss also der Mann bei Scheidung, seiner Frau, das gesamte Vermögen überlassen, wenn die Frau bei Heirat und Scheidung nichts hatte (dies scheint die Überzeugung einiger RA zu sein).

Ein derartiges Rechtsystem macht den betroffenen Mann krank (man darf auch die Zinsen nicht vergessen, die er in dieser Zeit erwirtschaftet hat).

Ein Mann, der sein Leben lang im Hamsterrad war um seiner Familie einen bescheidenen Wohlstand zu sichern, sieht sich am also Ende seiner Bemühungen um all das beraubt (so wie ihn seine Mutter lehrte), was sein Leben mit Sinn erfüllte.

Inwieweit ist eine solche krankmachende Regelung mit dem Anspruch der Grünen vereinbar, die Männer von den "enormen gesellschaftlichen Anforderungen" zu befreien und ihnen damit zu einer besseren Gesundheit zu verhelfen (Männermanifest)?

MfG
MB

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Baleau.

Die Gesetzesänderungen, die Sie aufzeigen, wurden 2009 diskutiert und verabschiedet. Das war die Zeit der großen Koalition.

Ihre Kritik der gesetzlichen Regelung teile ich nicht. In Ihrem Beispiel übersehen Sie, daß der Ehemann, der 400000 Euro während der Ehezeit durch seiner Hände Arbeit eingenommen und davon Verbindlichkeiten aus dem Erwerb einer Eigentumswohnung in Höhe von 200000 Euro abgezahlt hatte, ja bei der Scheidung nicht nur die restlichen 200000 Euro als Zugewinnausgleich an seine geschiedene Ehefrau, die ihm während der Ehezeit den Haushalt gemacht hat, zahlen muß, sondern daß ihm ja dann auch die schuldenfreie abgezahlte Eigentumswohnung bleibt, in der er entweder wohnt oder die er verkaufen kann. Dann bleiben ihm auch 200000 Euro. Beide ehemaligen Eheleute bleibt also ein Vermögen von 100 000 Euro. Wo sehen Sie da das Unrecht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele