(...) Allerdings kann DIE LINKE dagegen nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ich würde es begrüßen, wenn die Person, die beim Bundessozialgericht unterlegen ist, eine Beschwerde wegen des Verdachts der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht einlegen lässt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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