
(...) dem eigenen Mandanten. Man spricht hier auch von "Drittinformationen" oder eben von "Drittgeheimnissen". Ich sehe die Schweigepflicht der Ärztinnen und Ärzte, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und anderer umfassend und meine deshalb, dass auch solche Informationen bzw. (...)