
(...) Selbst wenn es einen Weg gäbe, eine solche Klage zulässig zu gestalten, könnte höchstens aufgehoben werden, dass sich künftig die Diätenerhöhung nach der durchschnittlichen Lohnerhöhung richtet. Das wäre aber kein Gewinn, weil dann der Bundestag viel höhere Diäten festsetzen könnte. Die künftige prozentuale Bindung an die durchschnittliche Lohnerhöhung hat sogar den Vorteil, dass die Bundestagsabgeordneten ein eigenes Interesse an einer möglichst hohen durchschnittlichen Lohnerhöhung haben. (...)