Herr MdB Dr. Gregor Gysi, gibt es rechtlich eine Möglichkeit, gegen den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn vorzugehen, damit er die Konsequenz, ich meine seinen Mandatsversicht, zu erreichen?

Sehr geehrter Herr T.,
Ihre Frage vom 06. Juli hat mich erreicht.
Meine Fraktion strebt einen Untersuchungsausschuss an, um alle Fragen ermitteln zu können. Wenn wir nicht zusammen mit der AfD abstimmen wollen, brauchten wir 9 Stimmen von der SPD oder der CDU/CSU. Sie sind aber zur Zeit nicht bereit, 9 Abgeordnete zu gewinnen, die ebenfalls für einen Untersuchungsausschuss plädieren.
Strafrechtliche Ermittlungen sind eine andere Frage. Da muss vorsätzlich ein Schaden oder eine Bereicherung herbeigeführt worden sein. Erst ein Untersuchungsausschuss könnte solche Fragen klären. Die Niederlegung des Mandats kann niemals erzwungen werden. Das widerspricht dem Grundgesetz. Natürlich kann jemand moralisch so angekreidet werden, dass er sein Mandat niederlegt. Aber gezwungen werden darf er nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gregor Gysi