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Gisela Piltz
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Frage von Tim G. •

Frage an Gisela Piltz von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

herzlichen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bereitschaft, sich in der Sache an den BfDI zu wenden. Ich erlaube mir, dazu noch einige Details direkt an Ihr Büro zu leiten. Ich hätte in diesem Zusammenhang aber noch eine Frage:

Ist es richtig, dass die Koalition Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz beabsichtigt? Wenn ja, in welche Richtung wird da gedacht, was soll geändert werden? Für welche Verbesserungen des IFG will sich die FDP dabei einsetzen?
Und wäre das nicht auch Gelegenheit, ein Verbot der Speicherung von Antragstellerdaten über den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinaus vorzusehen? Eine Ausnahme könnte mit Einwillung des Betroffenen gemacht werden, wenn die Behörde gem. § 9 Abs. 2 IFG mitteilt, dass der Zugang zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werden kann, um den Zugang nach Eintreten des Ereignisses (z.B. Abschluss von Beratungen) zu gewähren.

Und können Sie und die FDP eventuell darauf hinwirken, dass die Bundesregierung die europäische Konvention über den Zugang zu amtlichen Informationen unterzeichnet und vom Bundestag ratifizieren lässt, damit Deutschland in dieser Frage nicht länger hinter Ländern des Balkans zurück bleibt? (Für die Redaktion: Der Stand der Ratifizierung ist auf den Webseiten des Europarates einsehbar).

Mit freundlichen Grüßen
Tim Gerber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

ich habe Ihre erneute Anfrage zum Anlass genommen, mich zur Frage der Speicherfristen von Auskunftsersuchen mit dem BfDI in Verbindung zu setzen.

Das von Ihnen aufgeworfene Problem der Speicherung von Auskunftsersuchen über den Abschluss des Verfahrens hinaus betrifft nicht allein Eingaben nach dem IFG. Ausnahmslos jede Bürgereingabe eröffnet in der jeweiligen Behörde ein allgemeines Verwaltungsverfahren bei dem auch die allgemeinen, zum Teil internen, Regelungen über Registratur und Archivierung beachtet werden müssen. Bei einer etwaigen Revision dieser Regelungen müsste jedoch sichergestellt werden, dass das Spannungsverhältnis zwischen Datensparsamkeit auf der einen und einer geordneten Verwaltungstätigkeit auf der anderen Seite zu einem sachgerechten Ausgleich geführt wird.

Im Bereich der Informationsfreiheit bereitet mir die anhaltend niedrige Anzahl der Anfragen zunehmend Sorgen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, eine unabhängige Evaluierung des IFG durchzuführen, deren Ergebnisse für Verbesserungen in diesem Bereich zu Rate gezogen werden könnten. Zunächst gilt es aber, den für Ende April angekündigten Tätigkeitsbericht des BfDI zur Informationsfreiheit abzuwarten. Ich bin sicher, dass der Bericht erneut wichtige Anhaltspunkte und Anregungen für Verbesserungen liefern wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz