Gerhard Funk
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Karin G. •

Frage an Gerhard Funk von Karin G. bezüglich Verbraucherschutz

zum Thema Verfassung:

Wozu brauchen SPD und CDU klare Verhältnisse im Parlament (34 Mandate = 2/3 Mehrheit), 32 haben Sie bereits aktuell im Parlament?

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Guten Tag Frau Gross,

Danke für Ihre Anfrage.

SPD und CDU haben eine Neuwahl mit der Begründung durchgesetzt, "klare Verhältnisse" erreichen zu wollen. Was sind klare Verhältnisse? Sie müssen anscheinend klarer sein als die momentan vorhandenen 32 Sitze, die beide gemeinsam im Parlament aktuell haben.

Was wäre, wenn die beiden Großen * die 2/3- Mehrheit * im Parlament bekämen (*_34_* von 51 *_Sitze_*n In der saarländischen Verfassung wird beschrieben, was bereits mit einer 2/3-Mehrheit der Mandate im Parlament möglich ist. _*Man kann die Öffentlichkeit in vielen Bereichen ausschließen!* * Man kann damit durchregieren! *

* "klare Verhältnisse" sind zu verhindern*damit eine gewisse Transparenz aus dem Parlament heraus erhalten werden kann.Wer gegen die Geschäftsordnung des Parlamentes verstößt, kann wegen Pflichtverletzung strafrechtlich belangt werden. Sogar das Mandat kann wegen landtagsschädigendem Verhalten, verloren gehen. Was landtagsschädigend ist, entscheidet der VGH, der mit einer 2/3-Mehrheit vom Landtag gewählt wird.

Aus: http://www.landtag-saar.de/de/landtag_entdecken/SVerf.php

Nach Artikel 79 kann die Öffentlichkeit kann vom Untersuchungsausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder ausgeschlossen werden.

Nach Artikel 85 kann ein Abgeordneter vor dem Verfassungsgerichtshof unter Anklage gestellt werden er vorsätzlich Mitteilungen, deren _Geheimhaltung_in einer Sitzung des Landtages oder eines seiner Ausschüsse beschlossen worden ist, in der Voraussicht, dass diese öffentlich bekannt werden, einem anderen zur Kenntnis bringt.
(2) Der Antrag auf Erhebung der Anklage bedarf der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages.
(3) Der Verfassungsgerichtshof kann auf Verlust des Mandats erkennen.

Nach Artikel 101 kann die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches _Gesetzbedarf der Zustimmung von zwei Dritteln_ der Mitglieder des Landtages.… Bestehen Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel, ob ein verfassungsänderndes Gesetz oder die Vorlage eines solchen den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates widerspricht, so entscheidet der Verfassungsgerichtshof …

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage einigermaßen verständlich beantworten konnte, falls nicht, fragen Sie einfach nach.

Schöne Grüße

Gerhard Funk